Themenbereich der Website katholischglauben.online
Beiträge von Franz Xaver Weninger S.J.
Die Unfehlbarkeit des Papstes als Lehrer der Kirche
Pius IX. hatte eine geistige Machtfülle entfaltet, wie wenige Päpste vor Ihm getan. Welche kirchliche Machtvollkommenheit aber gerade in der Prärogative kulminiert, deren Verteidigung hier zum Gegenstand dieser Abhandlung gewählt; nämlich: seine Unfehlbarkeit im kirchlichen Lehramt, wenn Er als Haupt der Kirche die Gläubigen belehrt.
Der Gegenstand, auf den sich diese Unfehlbarkeit bezieht, ist von selbst gegeben. Es ist das „depositum fidei“, „die Hinterlage des Glaubens“ – Dogma und Moral – und was sich auf die ungeschmälerte Bewahrung und Sicherstellung des Glaubens- und der Sittenlehre mittelbar oder unmittelbar bezieht. Dass die Behauptung und Verteidigung dieser Prärogative des Primates von der weitesten Tragweite sei, erhellt aus dem Umstand, dass die Leugnung derselben in konsequenter Folge den Primat selbst, und mit ihm die Garantie der Einheit der Kirche im Glauben aufhebt, wie bereits Thomas von Aquin bemerkte, und wie die gegenwärtige Abhandlung selbst es nachweisen soll. (aus der Einleitung)
I. Anforderung der Vernunft hinsichtlich des kirchlichen Lehramtes
Die Vernunft erwartet Unfehlbarkeit der Kirche (S. 18 – S. 22)
Sicherheit für ein unfehlbares Lehramt (S. 22 – S. 29)
II. Zeugnis der heiligen Schrift für die Unfehlbarkeit des Papstes
Der Glaube ist Fundament der Kirche (S. 30 – S. 36)
Der oberste Hirte kann nicht irren (S. 37 – S. 42)
III. Fortsetzung der „Ratio Thologica“
Christus verhieß die Unfehlbarkeit im Lehramt (S. 43 – S. 48)
Das Konzil als alleiniges Glaubenstribunal? (S. 48 – S. 51)
Petrus richtet in seinen Nachfolgern (S. 51 – S. 54)
Zerstreute Kirche als Glaubenstribunal? (S. 54 – S. 59)
Glaubenskanon der Bibelauslegung (S. 59 – S. 62)
Die Vernunft begrüßt das Lehrrecht (S. 62 – S. 65)
IV. Zeugnisse der heiligen Väter
V. Zeugnis aller allgemeinen Konzilien des Morgen- und Abendlandes für die apostolische Vollmacht des Papstes
Die Ausübung und Anerkennung der oberstrichterlichen Vollmacht der römischen Päpste in Glaubens-Entscheidungen erhellt nirgends klarer, wurde nirgends feierlicher anerkannt, als in den allgemeinen Kirchenversammlungen. Die Päpste fällten jedes Mal entweder vor oder in dem Konzil, von demselben unabhängig das Endurteil in Streitfragen des Glaubens.
Es waren gerade die Päpste, die Kirchenversammlungen zusammen beriefen, und zwar zunächst aus dem Grund, um ihr bereits gegebenes oder zu erlassendes Urteil kräftiger, schneller, umfassender in aller Welt zu verbreiten, wozu Konzilien in ersterer Zeit bei so gefährdetem und viel verhindertem Verkehr der Menschen, gewiss das tauglichste Mittel waren, kräftigst den Umtrieben der Widersacher zu begegnen.
Sie waren es, von deren Bestätigung alle Kraft derselben abhing, so zwar, dass ohne diese Bestätigung, die Verhandlungen auf den zahlreichsten Konzilien ohne Kraft blieben.
Das Apostelkonzil von Jerusalem (um 48 n. Chr.)
I. Allgemeines Konzil von Nicäa (325 n. Chr.)
II. Allgemeines Konzil von Konstantinopel I. (381 n. Chr.)
III. Allgemeines Konzil von Ephesus (431 n. Chr.)
IV. Allgemeines Konzil von Chalcedon (451 n. Chr.)
V. Allgemeines Konzil von Konstantinopel II. (553 n. Chr.)
VI. Allgemeines Konzil von Konstantinopel III (680 bis 681 n. Chr.)
VII. Allgemeines Konzil von Nicäa II. (787 n. Chr.)
VIII. Allgemeines Konzil von Konstantinopel IV (869 bis 870 n. Chr.)
IX. Allgemeines Konzil vom Lateran I. (1123 n. Chr.) & X. Allgemeines Konzil vom Lateran II. (1139 n. Chr.)
XI. Allgemeines Konzil vom Lateran III. (1179 n. Chr.) & XII. Allgemeines Konzil vom Lateran IV. (1215 n. Chr.)
XIII. Allgemeines Konzil von Lyon I. (1245 n. Chr.) & XIV. Allgemeines Konzil von Lyon II. (1274 n. Chr.)
XV. Allgemeines Konzil von Vienne (1311 bis 1312 n. Chr.)
XVI. Allgemeines Konzil von Konstanz (1414 bis 1418 n. Chr.)
XVII. Allgemeines Konzil von Florenz (1431 bis 1445 n. Chr.)
XVIII. Allgemeines Konzil von Trient (zwischen 1545 und 1563)
VI. Zeugnisse der Päpste
Vollmacht der Päpste Teil 1 (337 – 440)
Vollmacht der Päpste Teil 2 (440 – 858)
Vollmacht der Päpste Teil 3 (858 – 1073)
Apostolisches Richteramt Teil 1 (88-399)
Apostolisches Richteramt Teil 2 (399-1484)
Luther als Zeuge für den Glaubensprimat des Papstes
Päpstliches Urteil gegen den Jansenismus
Apostolische Vollmacht von Pius IX.
VII. Anerkennung
der unfehlbaren Lehrautorität des Papstes von Seite der heiligen Schule
VIII. Anerkennung
der Autorität des Papstes als höchstes Glaubens-Tribunal von Seite der Fürsten und Völker
IX. Widerlegung der Einwürfe
Warum Konzilien notwendig sind
Richterliches Ansehen der Bischöfe
Oberste Vollmacht bedeutet keine Willkür
Konzil von Konstanz über dem Papst
Cyprians Standhaftigkeit gegenüber Stephan I.
Bossuet und die gallikanischen Freiheiten (Teil 1)
Fenelon und die gallikanischen Freiheiten (Teil 2)
Stuhl Petri und römische Synodalkirche
Hat Papst Liberius im Glauben geirrt?
Hat Papst Honorius im Glauben geirrt?
Bildquelle
- Weninger_Franz_Xaver: wikimedia