Zeugnis aller allgemeinen Konzilien des Morgen- und Abendlandes für die apostolische Vollmacht des Papstes

XVIII. Allgemeines Konzil von Trient

Welches die traurige Veranlassung des in seinen Wirkungen so hoch gefeierten Konzils gewesen, ist leider zu bekannt. – Es sollte, dem ganz vorzüglich das Ansehen des apostolischen Stuhles verachtenden Luthertum, das Ansehen eines allgemeinen Konzils entgegen gesetzt werden.

Die Irrlehre des Protestantismus

Merkwürdig ist es gewiss, dass die Irrlehre des Protestantismus, so wie sie die Irrtümer der alten Zeit der Ordnung nach in sich aufgenommen, und so ein ganzes Nest von Ketzereien sich bereitete, so auch ganz eigentlich sich dadurch als im Glauben irrig signalisierte, dass sie mit solch maßloser Heftigkeit und Erbitterung den Fels der Wahrheit, den apostolischen Stuhl als oberstes Glaubenstribunal angriff, was keine Ketzerei der Vorzeit getan. – Doch umsonst; – die hl. Kirche im Konzil von Trient versammelt, sprach ihren Glauben für Petrus und seine Nachfolger, wie jedes der vorhergehenden Konzilien, auf das Bestimmteste aus.

Welch einen Einfluss der römische Stuhl auf die Entscheidungen dieses Konzils genommen, ist weltbekannt; – aber auch der Ärger darüber, von Seite febronianisch gesinnter Skribenten neuerer Kirchengeschichten. – Da die neue Häresie das Lehransehen des Papstes samt dem ganzen Primat verleugnete, so war es allerdings Sache der Klugheit von Seiten der Päpste, der Debatte der Doktoren in diesem Konzil das weiteste Feld zu eröffnen, und zwar durch beinahe achtzehn Jahre. –

Die Irrtümer der Irrlehrer sollten der ganzen Kirche zuwider sein

Die Irrlehrer sollten handgreiflich überwiesen werden, dass ihre Irrtümer der Lehre der ganzen Kirche zuwider seien. Allein diese Freiheit der Erörterung durfte das päpstliche Lehransehen letztlich nicht schmälern und wurde auch feierlichst durch das Konzil von Trient selbst anerkannt.

Nicht in einem, sondern in drei Dekreten nennt dieses Konzil die römische Kirche die Mutter und Lehrerin aller übrigen: „Sess. 14 in doctr. de sacr. extr. Unctionis; Sess 22. c. 8. und Sess. 25. decr. 2.“ In der 25. Session aber erklärt es feierlich, alles und jedes und in was immer für Ausdrücken es gesagt sein mochte, sei von diesem hl. Konzil so angeordnet worden, dass in demselben stets das Ansehen des apostolischen Stuhles ausgenommen werde, und so zu betrachten sei.“ –

Das Concilium schreibt auch vor, dass alle Bischöfe, Primaten, Erzbischöfe und Patriarchen, ja selbst alle Doktoren der Theologie, vor ihrer Promotion ein Glaubensbekenntnis zu beschwören haben, durch welches dieselben die römische Kirche als die Mutter und Lehrerin aller Kirchen der Welt feierlichst bekennen. –

Hören wir nun, wie die römischen Päpste, gestützt auf ein solches Gewicht von Autorität und Anerkennung, sich in dem Bewusstsein dieses ihres, ihnen von Gott gegebenen Rechtes außer den Konzilien ausgesprochen, und dasselbe rechtskräftig außer denselben zum Heil der Kirche ausgeübt. –
aus: F. X. Weninger SJ, Die Unfehlbarkeit des Papstes als Lehrer der Kirche, 1869, S. 195 – S. 197

Bildquelle