Zeugnis aller allgemeinen Konzilien des Morgen- und Abendlandes für die apostolische Vollmacht des Papstes

Allgemeines Konzil von Florenz: Historische Gesamtansicht von Florenz (1493)
Historische Gesamtansicht von Florenz (1493)

XVII. Allgemeines Konzil von Florenz

Wir gelangen zum glänzendsten aller Zeugnisse, die wir bisher aus dem Ansehen allgemeiner Konzilien aufgeführt. – Florenz war es, welches den rechtgläubigen Orient und Okzident mit seinem Hirten vereinigte, und wir hören da Griechen, die so lange im Schisma gelebt, mit den Abendländern eine Definition aussprechen, die wahrlich den vollständigsten Beweis, den man verlangen kann, für das Recht Petri in seinen Nachfolgern gibt. Es ist eine Definition, wohlgemerkt – und zwar eine Definition eines Allgemeinen Conciliums in Dingen des Glaubens. Beherzigen wir jedes seiner Worte:

„Wir definieren, dass der apostolische Stuhl und der römische Papst den Primat in der ganzen Welt habe, und dass derselbe römische Papst der Nachfolger Petri, des Fürsten der Apostel und der wahre Statthalter Christi, das Haupt der ganzen Kirche, und dass Er der Vater und Lehrer aller Christen sei, und dass Ihm in dem seligen Petrus, die ganze Kirche zu weiden, zu regieren und zu leiten von Jesu Christo unserem Herrn die volle Macht gegeben sei; wie dies auch in den Verhandlungen der allgemeinen Konzilien und in den heiligen Canones enthalten ist.“ –

Welch ein Zeugnis aller Zeugnisse der allgemeinen Konzilien, von einem allgemeinen Concilium für die allgemeine Kirche von Griechen und Lateinern in einer Definition ausgesprochen!

Man bedenke nur, was jedes Wort dieser Definition in seinem einfachen Sinne, wie es da liegt, genommen, sagt, und was könnte man zum Beweis unserer Thesis noch weiteres verlangen? Das Konzil definiert:

Der Papst als wahrer Nachfolger Petri, und als wahrer Statthalter Christi sei der Vater und Lehrer aller Christen, also auch der Bischöfe. Und Ihm sei in der Person Petri, von Christo selbst, die volle Gewalt gegeben worden, die ganze Kirche, also auch die Bischöfe, zu weiden, zu regieren, zu leiten und nicht mit irgend einer Beschränkung, sondern das Konzil definiert: plenam potestatem, die volle Gewalt sei Ihm dazu von Christo gegeben, und dies sei in den Verhandlungen der allgemeinen Konzilien und der hl. Canones ausgesprochen.

Man bedenke den Ausdruck, „der wahre Statthalter Christi“; und bedenke, dass es der hl. Geist selbst ist, den Christus an anderen Stellen, als seinen eigentlichen, göttlichen Stellvertreter seiner Kirche verkündigte: dass also der Papst, in dessen Kraft, als Nachfolger Christi nichts anderes sein und genannt werden kann, als wie ihn das achte, allgemeine Konzil genannt, nämlich: „das Organ des hl. Geistes“, dessen Wort in Glaubens-Entscheidungen das unfehlbare Wort des Geistes der Wahrheit ist, den Christus als Lehrer den Seinen verheißen, in welcher Eigenschaft das Konzil den Papst anerkennt.

Fürwahr, so klar und kräftig und so unwiderstehlich beweisend ist diese Definition, dass wir, abgesehen von jedem anderen Beweisgrund, jeden rechtgläubigen, rechtdenkenden Christen, um so mehr jeden konsequent denkenden Theologen, der aufrichtig nach dem Glauben der Kirche fragt, auffordern dürfen, diese eine Entscheidung des Conciliums von Florenz zu bedenken und zu beherzigen, um sicher zu sein, er werde und müsse mit uns und mit dem Konzil selbst eines Sinnes sein:

„Der Papst sei der von Christo gesetzte, unfehlbare Lehrer der ganzen Christenwelt“, jener Lehrer und Vater der Väter, wie Joseph, Patriarch von Konstantinopel, auf seinem Totenbett den Papst in eben dem Konzil von Florenz, feierlichst bekannte, den Gott zum Glaubensbürgen aller gesetzt, damit der Glaube aller gewiss und sicher sei. (Conc. tom. 13. p. 494) –

Es übrigt noch zum Schluss das Zeugnis des letzten allgemeinen Conciliums. –
aus: F. X. Weninger SJ, Die Unfehlbarkeit des Papstes als Lehrer der Kirche, 1869, S. 192 – S. 195

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