Unfehlbarkeit des Papstes: Widerlegung der Einwürfe

IX. Einwurf: Päpste haben im Glauben geirrt – Beispiel: Hat Papst Honorius im Glauben geirrt?

Hat Papst Honorius im Glauben geirrt: Honorius I. (Mosaik aus Sant’Agnese fuori le mura, Mitte 7. Jahrhundert)

IX. Einwurf (Fortsetzung):

Wir gehen zur Beleuchtung des prätendierten Falles des Papstes Honorius über. – Er soll Monotheletismus gelehrt haben.

Zu den Zeiten seines Pontifikates nämlich wurden jene Stürme aufgeregt, welche den ganzen katholischen Orient entzweiten, nämlich die Streite von der zweifachen Wirkung und dem doppelten Willen in Christo. –

Nachdem diese Stürme bereits wogten, und dem Glauben die höchste Gefahr drohte, so war es Pflicht des Papstes, um die Einheit des Glaubens zu bewahren und um seine Brüder im Glauben zu stärken, (besonders, da der ganze Hergang der Sache von drei Patriarchen dem apostolischen Stuhl selbst berichtet worden war), eine Entscheidung in Vollmacht des apostolischen Glaubensprimats Petri auszusprechen. Dies nun hat Honorius nicht getan; aber nicht, weil er gegen das katholische Dogma gesinnt war: sondern weil er aus Fahrlässigkeit vorzog, die Entscheidung zu verschieben. Allein seine Hoffnung betrog ihn. Der Irrtum griff eben wegen dieser Unterlassung immer weiter um sich und schlug tiefere Wurzeln. –

Da aber diese Unterlassung keine Entscheidung des Glaubens war, so irrte er ja nicht in einer Entscheidung.

Doch wir wollen den Fall selbst genau erwägen, dessen Honorius beschuldigt wird, und wollen selbst die Briefe einsehen, in welchen er den Monotheletismus gelehrt haben soll. Jene zwei Briefe nämlich, welche er über die eine oder zwei Wirkungen und Willen in Christus an Sergius den Patriarchen geschrieben. Aus eben diesen Briefen aber zeigen und beweisen wir, dass er weder den Irrtum der Monotheliten gelehrt, noch viel weniger denselben als Glaubenssatz entschieden habe.

Das Schreiben an Sergius erhellt den rechten Glauben von Honorius

Dass erstens Honorius in Betreff des Dogmas selbst recht gedacht habe, erhellt aus den Worten dieses Papstes in diesem Schreiben an Sergius, in welchem er die Wirkungen und Willen beider Naturen, – der göttlichen und menschlichen, deutlich unterscheidet. – Sergius nämlich, mit der Sekte der Montheliten, behauptete und lehrte: „In Christo wäre nur ein Wille gewesen, nämliche der göttliche, in welchem der menschliche so aufgegangen und verschmolzen gewesen wäre, als wie ein Tropfen Wein im Meer zu Wasser wird.“ –

Desselben Irrtums nun beschuldigt man Honorius. –

Doch, hören wir aus den eigenen Worten des Honorius, mit welchem Unrecht. – Er schreibt nämlich in seinem zweiten Brief an Sergius also:

„Was das Dogma der Kirche in Bezug die zwei Naturen anbelangt, so müssen wir in dem einen Christus zwei Naturen bekennen, welche in natürlicher Einheit verbunden in wechselseitiger Gemeinschaft handeln und wirken, und zwar die göttliche, welche tut, was Gottes ist, und die menschliche, welche tut, was des Menschen ist; und wir lehren, dass dieses weder geteilt noch vermischt geschehe oder mit Verwechslung der Natur, so, dass weder die Natur Gottes in die Natur des Menschen, noch die Natur des Menschen in der Natur Gottes verwandelt wurde.“ (…) –

Und gleich darauf bestätigt Er das Vorgehende mit diesen klaren Worten, nämlich: „dass die zwei Naturen, – die göttliche und menschliche Natur, – in der Person des Eingebornen Gottes des Vaters unvermischt, unzerteilt, ohne Verwandlung, jede eigentümlich wirken.“ – – „Duas naturas, i. e., Divinitatis et carnis assumptae in una Persona Unigeniti Dei Patris, inconfuse, indivise et inconvertibiliter propria operari.“

Honorius hat klar und deutlich das katholische Dogma der zwei Naturen Christi bekannt

Konnte wohl der Papst klarer und deutlicher das katholische Dogma an und für sich bekennen, dessen Verfälschung er doch angeklagt wird? – und wir fordern seine Ankläger mit Recht auf, sie sollen versuchen, uns das katholische Dogma gegen den Monotheletismus klarer auszusprechen. Wenn er also im ersten Brief an Sergius nur von einem Willen Meldung tut, so meinte Honorius damit nicht bloß den einen Willen der Gottheit, wie Sergius, sondern er wollte sagen:

Christus habe nicht, wie wir Adamskinder, einen sich durch den Zunder der Leidenschaft in seinen Begierden widersprechenden und so gleichsam geteilten Willen an sich genommen; da dieser Zustand nicht natürliche Eigenschaft des Willens an sich, sondern nur Folge des Falles unserer Natur ist. – Er leugnete den zweifachen sich widersprechenden menschlichen Willen, welchen einige in Christo, wie Sergius in seinem Brief an den Papst meldet, und gewiss irrig behaupten. Wem ist es unbekannt, wie diese Lästerung ja auch in neuester Zeit im Güntherianismus noch Anklänge fand?

Papst Johann IV. und Maximus, der Märtyrer, bezeugen die rechte Gesinnung von Honorius

So erklärten schon die Zeitgenossen und unmittelbaren Zeitnachfolger die Gesinnungen des Honorius, wie Johann IV. in seiner Schutzrede an Kaiser Konstantius, und der hl. Maximus, der Märtyrer, in seinem bekannten Dialog mit Pyrrhus. –

Ja, was noch weit wichtiger für uns ist, diesen Sinn des Honorius bestätigt sogar der Sekretär des Papstes, welcher den ersten Brief an Sergius geschrieben hatte und ein Zeitgenosse des hl. Maximus war. –

Der hl. Blutzeuge schreibt in der zitierten Stelle, aus dem Munde dieses Sekretärs, der damals noch lebte, als Maximus diese Worte von ihm anführt, die jeden Zweifel beseitigen. „Da Sergius geschrieben hatte, dass es einige gebe, welche sagten, in Christus wären zwei sich widersprechende Willen; so antwortete Honorius:

‚Einen Willen habe Christus gehabt, nicht zwei sich widersprechende, nämlich den des Fleisches und des Geistes, wie wir haben nach der Sünde; sondern nur einen, welcher natürlich seine Menschheit bezeichnete.‘ –

Und an einer anderen Stelle: ‚Wir haben gesagt, dass es in dem Herrn nur einen Willen gebe, nicht zugleich seiner Gottheit und Menschheit, sondern nur seiner Menschheit nach.‘ – (…)“

Dass aber dieser Sekretär, welcher den Brief in der Person des Honorius geschrieben hatte, ein ganz glaubwürdiger Zeuge sei, erhellt zu Genüge aus dem Geständnis des nämlichen hl. Maximus; denn er sagt von ihm: „Er lebt noch und erleuchtet durch seine Tugenden und Lehrsätze der Frömmigkeit den ganzen Okzident.“ –

Papst Honorius erklärt selber die rechte Auslegung des Dogmas

Doch noch einen kräftigeren und ganz unmittelbaren Beweis haben wir. – Der Papst selbst erklärt mit vieler Beredsamkeit in dem nämlichen Brief, wo er von einem Willen spricht, unter andern mit Folgendem, diesen Sinn seiner Worte:

„Weil in der Tat“, sagt er, „von der Gottheit unsere Natur angenommen wurde, nicht die Schuld; jene, wie sie vor der Sünde erschaffen war, nicht jene, durch die Übertretung verderbte.“ (…)

Und nachdem er einige Zeugnisse der hl. Schrift, welche sich auf die Verderbtheit des menschlichen Willens und den Streit, in welchem er mit der Vernunft steht, beziehen, angeführt hat, schließt er damit: „Es ist also von dem Erlöser nicht die verdorbene Natur, wie wir gesagt haben, angenommen worden, welche dem Gesetz des Geistes widerspricht etc.“ – „Non est itaque assumpta, sicut praefati sumus, a Salvatore vitiata natura, quae repugnat mentis legi etc.“

Nichts in der Tat konnte bestimmter und klarer zur Erklärung dieses Briefes des Honorius gesagt werden.

Der Fehler von Honorius lag nicht im Glauben, sondern in seiner Fahrlässigkeit gegenüber den Ketzern

Der Fehler des Honorius, dessen Rechtgläubigkeit Papst Johann IV. und Maximus, der Märtyrer, in ihren Apologien verteidigten, war kein Irrtum im Glauben, sondern, wie gesagt, ein Fehler der Fahrlässigkeit und der Unterlassung;

weil Er nämlich, wie es doch notwendig war, aus unkluger Nachsicht, durch keine definitive Entscheidung die katholische Lehre ausgesprochen hat, und zwar bindend für die ganze Kirche;

ferner weil Er sich der entstehenden Ketzerei nicht kräftig genug entgegensetzte, wie Er sollte;

weil Er endlich, sich in sträflicher Leichtgläubigkeit ganz gegen die gewöhnliche Wachsamkeit der obersten Hirtensorge der Statthalter Christi durch die Briefe des Sergius überlisten ließ;

und sehr zur Unzeit bloß ein allgemeines Stillschweigen gebot: auch seinerseits Ausdrücke nicht vermied, welche die ihm wohlbekannte Verschmitztheit der Griechen zu Gunsten der Ketzerei auslegen konnte, und wirklich ausgelegt hat, so wie es auch heute noch die Feinde des Primats zu tun belieben.

Honorius wollte von einer formellen Entscheidung nichts wissen

Dass Honorius von einer formellen Entscheidung nichts wissen wollte, erhellt aus den Briefen dieses Papstes selbst. In seinem zweiten Brief an Sergius heißt es ja ausdrücklich: „Wir sollen in Christo eine oder zwei Wirkungen seines Willens nicht durch einen definitiven Ausspruch verkündigen“; „Nos non oportet unam vel duas operationes definientes praedicare“; – was er doch, wie gesagt, Kraft seines apostolischen Amtes bei solchen Umtrieben im Orient hätte tun müssen, wenn er sich nicht äußerlich den Ketzern günstig bezeigen wollte.

Daher ist selbst Natalis Alexander, der doch gewiss keinem Gegner der zu großen Zuneigung für den apostolischen Stuhl verdächtig ist, mit zahllosen anderen Gelehrten ganz unserer Meinung und beweist mit der ihm eigenen Gründlichkeit, dass das sechste ökumenische Concilium, auf welches sich die Gegner in Betreff Honorius mit solch vermeintlichem Triumph ihrer Sache zu berufen pflegen, Honorius nicht als Ketzer verdammt habe, sondern nur als einen solchen, welcher der aufkeimenden Ketzerei sich nicht, wie es Pflicht war und Not tat, widersetzte, wohl aber durch seine Fahrlässigkeit und Unvorsichtigkeit dieselbe begünstigte, und so Anlass zu vielen Glaubensstürmen gab.

In demselben Sinne ist Leo II. zu verstehen in seinem Brief an die Bischöfe Spaniens.

Das sechste Concilium und Papst Agatho

Das sechste Concilium selbst, zugegeben, dass dessen Akte unverfälscht an uns gekommen, was doch von großen Kritikern geleugnet wird, unterscheidet Honorius ausdrücklich von Sergius und den Monotheliten, und brandmarkt ihn nur als deren Gönner. Wäre es je die Ansicht dieses Conciliums gewesen, Honorius habe Monotheletismus gelehrt, nie hätte Agatho durch seine Gesandten vor demselben ein so unbedingtes Zeugnis von dem unerschütterlichen Glauben aller seiner Vorfahren ohne Ausnahme gegeben, und nie hätte das Concilium durch Akklamation eine solche Äußerung bestätigen können, wie wir dies oben nachgewiesen, wenn Honorius einen Irrtum entschieden und die hl. Synode ihn als einen Ketzer verdammt hätte?! –

Das sechste Konzil nennt Honorius einen Gönner der Monotheliten

Wir haben die Akklamationen und Bekenntnisse der Väter dieses Conciliums früher bereits angeführt. Wie ließe sich dies mit der Verdammung des Honorius als Ketzer in demselben Konzil vereinbaren? Übrigens, wie gesagt, gestatten die Ausdrücke des Konzils selbst nicht diese Zumutung; denn dasselbe nennt den Honorius ausdrücklich nur einen Gönner der Monotheliten und scheidet ihn von den Häuptern dieses Irrtums; erwähnt Seiner nur wie gelegenheitlich ganz zuletzt, wo doch gewiss, wenn das Konzil den Honorius für schuldig erkannt hätte, es den Namen desselben oben an hätte setzen müssen.

Aus diesem nun mag man entnehmen, was man von den übrigen Fällen zu halten habe, welche man anderen Päpsten zumutet, die nach dem Geständnis Bossuets selbst von viel geringerem oder von gar keinem Belang sind, von dem nichts zu sagen, dass die historische Evidenz der Tatsachen selbst zumeist ermangelt. Wahrlich, um gegen ein Recht mit Erfolg aufzutreten, das auf so mächtigen Pfeilern ruht, gehört eine ganz unleugbare Evidenz der Tatsache, die aber in Hinsicht auf diese angeblichen Irrtümer der beschuldigten Päpste sich durchaus nicht vorfindet. Sie sind auch alle bereits von so vielen namhaften Gelehrten widerlegt, als da sind:

Ballerini, Mansi und Rincaglia, Kardinal Orosius, Jacobus Serry, Milante, Sardagna etc., die man nachlesen kann.

Die Frage der Unfehlbarkeit in Glaubens-Entscheidungen sollte als Dogma erklärt werden

Doch hören wir manche sagen: „Wenn die von uns hier verteidigte Thesis so fest begründet ist, warum wurde der Glaubenssatz, den sie behauptet, bisher noch nicht definitiv ausgesprochen und die Leugnung desselben als ketzerisch gebrandmarkt?“ Wir antworten: Die Ursache dieses Unterbleibens haben wir bereits zum Teil angegeben, wo wir von dem weisen Benehmen der Kirche, hinsichtlich der zu erlassenen Definitionen, sprachen. Die Kirche ist als Lehrerin zugleich Mutter und sah sich bisher noch nicht veranlasst, diesen Glaubenssatz schärfer auszusprechen. Die faktische Anerkennung der Glaubens-Prärogative Petri in seinen Nachfolgern genügte ihr.

Allein, damit ist nicht gesagt, dass die Kirche sich niemals veranlasst finden dürfte, diese Definition wirklich auszusprechen. Und es würde uns gar nicht Wunder nehmen, wenn dies im bevorstehenden Allgemeinen Concilium wirklich geschähe. Der Grund, der die Kirche dies in unseren Tagen zu tun zu drängen scheint, ist der, auf den die ‚Civilta cattolica‘ hingewiesen; nämlich: Das Prinzip der legitimen Autorität zu stärken und die Heerscharen der streitenden Kirche für den bereits begonnenen Kampf gegen das neue Heidentum um so inniger an ihr Haupt anzuschließen.

Es kann nämlich dem christlichen Denker nicht entgehen, dass all die heillosen, blut- und unglücksschwangeren Erschütterungen, in der sozialen und moralischen Welt in unseren Tagen in der Missachtung des Prinzips der Anerkennung der legitimen Autorität in jedweder Sphäre ihre Grundursache haben. Es scheint demnach ganz in der Ordnung, dass die Kirche auf das Bestimmteste wenigstens den Stützpunkt ihrer eigenen Autorität bezeichne, ihn so klar als möglich jeder rechtgläubigen Seele vor Augen stelle, und die unbedingte Anerkennung desselben verlange. –
aus: F. X. Weninger SJ, Die Unfehlbarkeit des Papstes als Lehrer der Kirche, 1869, S. 389 – S. 399

siehe auch die Beiträge über Papst Honorius auf katholischglauben.info:

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