Zeugnis aller allgemeinen Konzilien des Morgen- und Abendlandes für die apostolische Vollmacht des Papstes
Das Apostelkonzil von Jerusalem
Wir sagten, das Interesse, die Zeugnisse der Väter dieser Konzilien zu hören, müsse für uns noch unermesslich wichtiger und größer sein, als die bereits gehörten; denn hier auf den allgemeinen Konzilien, auch abgesehen von dem göttlichem Ansehen der allgemeinen Kirchenversammlungen, musste es sich kund geben, was der Glaube der Kirche sei.
Es lag im Interesse der Bischöfe, ihre Macht geltend zu machen, und keine Anmaßung Einzelner zu dulden; und in einem Körper versammelt, durch alle weltliche Macht der Kaiser beschirmt, waren sie auch mächtig genug, jeder Anmaßung zu entgegnen, und ihr Recht geltend zu machen: und doch erhellt die Ausübung und Anerkennung der oberstrichterlichen Vollmacht der römischen Päpste in Glaubens-Entscheidungen nirgends klarer, wurde nirgends feierlicher anerkannt, als eben in diesen allgemeinen Kirchenversammlungen.
Wir werden sehen, wie die Päpste jedes Mal entweder vor oder in dem Konzil, von demselben unabhängig das Endurteil in Streitfragen des Glaubens fällten. Wir werden sehen, wie gerade die Päpste es waren, die Kirchenversammlungen zusammen beriefen, und zwar zunächst aus dem Grund, um ihr bereits gegebenes oder zu erlassendes Urteil kräftiger, schneller, umfassender in aller Welt zu verbreiten, wozu Konzilien in ersterer Zeit bei so gefährdetem und viel verhindertem Verkehr der Menschen, gewiss das tauglichste Mittel waren, kräftigst den Umtrieben der Widersacher zu begegnen; wie sie es waren, von deren Bestätigung alle Kraft derselben abhing, so zwar, daß ohne diese Bestätigung, die Verhandlungen auf den zahlreichsten Konzilien ohne Kraft blieben, –
dass endlich diese Vollmacht Petri von niemand so feierlich und unumwunden anerkannt ward, als eben von der griechischen Kirche und ihren Konzilien, in deren Interessen und Charakter es gewiss nie lag, der römischen Kirche zu hofieren. –
Hören wir also in gedrängter Kürze darüber das Entscheidendste, Wichtigste; es wird uns die Mühe gewiss nicht gereuen. Ja, gleichwie die Sonne sich am Himmel in stets vollerem Glanz und unbezweifelbarer Kraft erhebt, so sehen wir die Vollmacht des Papstes in den allgemeinen Konzilien mit dem Aufgang der heiligen Kirche selbst in der Welt sich erheben, und mit derselben gleichmäßig an Kraftäußerung wachsen, wenngleich die Macht an sich, wie die Sonne an sich, stets ein und dieselbe ist, beim Aufgang so gut wie am hellen Mittag.
siehe auch den Beitrag: Das Konzil als alleiniges Glaubenstribunal?
Das apostolische Concilium von Jerusalem
Wenngleich die Versammlung einiger Apostel mit den Priestern und Angesehensten der Kirche von Jerusalem unter dem Vorsitz des hl. Petrus (1) streng genommen, kein eigentliches General-Concilium genannt werden kann, so verdient dieselbe doch unsere Aufmerksamkeit in hohem Grad, weil dieselbe gleichsam allen späteren Kirchen-Versammlungen zum Vorbild diente, und bei Abhaltung derselben das Vorrecht Petri und seine Beziehung zur Kirche so auffallend klar und bestimmt hervortritt. (2) –
Die Veranlassung zu dieser Versammlung und ihrem Ausspruch, gab bekanntlicher Weise der Streit, den judaisierende Christen, besonders in Kleinasien, erhoben, indem sie die aus dem Heidentum Bekehrten zur Beschneidung und zur teilweisen Haltung des mosaischen Zeremonial-Gesetzes verpflichten wollten.
Petrus, Paulus, Johannes und Barnabas versammelten sich, die schwebenden Fragen mit den Ältesten der Kirche in Jerusalem zu erwägen, und eine lebhafte Diskussion begann. Diese Redefreiheit zur Erörterung einer zu entscheidenden Frage fand auch im Laufe der Jahrhunderte bei jedem Concilium, ja bei jeder Diözesan-Synode statt.
Da erhob sich endlich Petrus und sprach sein Urteil, und die Apostelgeschichte bezeugt die herrliche Wirkung dieses Ausspruches, indem sie sagt: „Die ganze Menge beruhigte sich im Frieden.“ Der Streit war entschieden. Jakobus beleuchtete noch mit einigen Bemerkungen die Billigkeit des Ausspruches Petri, und spricht sein Gutachten aus über einige wünschenswerte Disziplinar-Vorschriften. Dieselben werden angenommen und der Erfolg der Entscheidung allen Kirchen mitgeteilt. (Apostelg. 15) –
(1) siehe auch den Beitrag: Das Apostelkonzil zu Jerusalem
(2) siehe den Beitrag: Die Bedeutung des Apostelkonzils
aus: F. X. Weninger SJ, Die Unfehlbarkeit des Papstes als Lehrer der Kirche, 1869, S. 141 – S. 144
Bildquelle
- 628px-Koelner_Dom_Petrusfenster_Apostelkonzil: wikipedia