Zeugnis aller allgemeinen Konzilien des Morgen- und Abendlandes für die apostolische Vollmacht des Papstes
I. Das Allgemeine Konzil von Nicäa
Was das erste allgemeine Konzil von Nicäa betrifft, so war es Sylvester, der aus Veranlassung der Umtriebe des Arius dasselbe durch Konstantin zusammen berief. So berichten Sozomenus (Lib. 1. C. 16.), und eben so das Konzil von Chalcedon, und das sechste, allgemeine Konzil. Unverkennbar leuchtet bei der Feier dieses Konzils und aus dessen Bekenntnissen die oberste, richterliche Machtfülle des apostolischen Stuhles hervor. Bei den Verhandlungen selbst nennt Athanasius den päpstlichen Legaten Osius, den Führer des Konzils. Merkwürdig ist es dabei, dass der Papst nicht irgend einen Bischof Italiens, sondern Osius, den Bischof von Corduba, und mit ihm zwei römische Priester gesandt, die doch als Abgesandte des Papstes vor allen Patriarchen des Konzils saßen.
Die Verdammung des Arius im Namen des Papstes
Dieselben verdammten Arius im Namen des Papstes noch vor der Synode, welchem Urteil die Väter des Konzils dann beipflichteten, und nach, wie Osius ausgesprochenem Symbol des Glaubens, verschiedene Disziplinar-Anordnungen verfassten, die sie mit allen Anordnungen des Konzils an Sylvester zur Bekräftigung übersandten, ohne welche Bekräftigung alles noch als kraftlos galt, was angeordnet ward, wenngleich es Hunderte von Bischöfe gewesen, die es verordnet…
Von dieser Übersendung zur Konfirmation des Conciliums schreibt Felix III. an die Kleriker und Mönche: „Die dreihundert und achtzehn, zu Nicäa versammelten heil. Väter“, „sequentes vocem Domini dicentis, tu es Petrus“, „folgend der Stimme des Herrn, die zu Petrus sprach: ‚Du bist Petrus‘, haben die Bestätigung aller Verhandlungen an die heil. Römische Kirche gesendet.“
Der Apostolische Stuhl mit seiner Vollmacht bestätigt eine jede Synode
Gelasius aber, sein Nachfolger, in seinem Brief an die Bischöfe von Dardanien (Ep. 13.), bezeugt diese notorische Tatsache noch kräftiger dadurch, dass er sagt: „Er glaube, dass wohl kein Christ sei, der nicht wisse“, „se confidere nullum Christianum ignorare“, „dass der apostolische Stuhl mit seiner Vollmacht und Gewalt eine jede Synode bestätige. Darum, gleichwie was der apostolische Stuhl nicht gut hieß, nicht bestehen konnte, so nahm, was dieser bestätigte, die ganze Kirche an… So ist denn alles in die Macht des apostolischen Stuhles gelegt, so dass, was im Konzil der apostolische Stuhl bestätigte, das erhielt Festigkeit; was er zurückwies, das konnte keine Kraft erhalten.“
So sprachen Päpste, zur Zeit, wo das, was zu Nicäa geschah, noch im frischen Andenken war.
Übrigens bezeugen die Väter, dieses zu Nicäa und darauf zu Sardik versammelten ersten allgemeinen Konzils, diese ihre Anerkennung der höchsten Machtfülle des apostolischen Stuhles in kirchlichen Entscheidungen am Allerkräftigsten durch die Canones selbst, die sie verfasst. Sei es auch, dass manche derselben nicht gerade von diesen zwei Konzilien selbst erlassen wurden, so gelangten dieselben doch unter dem Namen der Canones des Konzils von Nicäa an uns, weil bereits nach einhelliger Meinung der Historiker zu Zeiten derselben bekannt und in voller Wirksamkeit.
Die Machtfülle des Papstes
In diesem Canon heißt es: „Ille, qui tenet seden Romanum, caput est omnium Patriarcharum, sicut Petrus, ut qui sit Vicarius Christi super cunctam Ecclesiam christianum.“
Das Concilium erkennt also im Papst Petrus selbst, mithin auch dessen apostolische Vollmacht in jeder Hinsicht. –
Mit vollem Recht konnte demnach Papst Bonifatius I. nicht lange danach, in seinem Brief an die Bischöfe Thessaliens, über die Machtfülle des apostolischen Stuhles also schreiben: „Die Gründung der allgemeinen, aufblühenden Kirche nahm ihren Ursprung von der Würde Petri, welche die Leitung derselben und deren Machtfülle in sich schließt“, „in quo regimen ejus et Summa consistit.“ –
Von seiner Kirchenverwaltung fließt wie aus einer Quelle die aller Übrigen. „Dies beweisen“, fährt Bonifatius fort, „die Anordnungen der Synode von Nicäa selbst; – weil diese nicht wagte, demselben etwas zuzuteilen, indem sie sah, dass demselben nichts über dessen Gebühr gegeben werden konnte, da sie wusste, dass ihm bereits alles durch das Wort des Herrn selbst gegeben war.“ „Adeo ut non aliquid ausa sit super eum constituere, cum videret nihil supra meritum suum posse conferri: Omnia denique huic noverat Domini sermone concessa.“ –
Kann man wohl ein bestimmteres und feierlicheres Zeugnis von der, durch das Konzil von Nicäa anerkannten, apostolischen Machtfülle des römischen Stuhles verlangen?! –
aus: F. X. Weninger SJ, Die Unfehlbarkeit des Papstes als Lehrer der Kirche, 1869, S. 144 – S. 148
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