Bestimmung der Kirche

Wer ist ein Mitglied der katholischen Kirche?

Jeder Getaufte, der weder sich freiwillig von ihr getrennt hat, noch von ihr ausgestoßen ist.

Die Taufe ist nach dem Ausspruch des Konzils von Florenz (Decret. Pro Armen.)) „die Türe des geistigen Lebens denn durch sie werden wir Glieder Christi und werden der Kirche einverleibt“. Durch die hl. Taufe tritt nämlich der Mensch in die innigste Lebensgemeinschaft mit Jesus Christus; das Kind des irdischen, sündigen Adam wird ein Sprößling des himmlischen, unschuldvollen Adam, ein lebendiges Glied seines geheimnisvollen Leibes (1. Kor. 12, 12), der einen, wahren, katholischen Kirche. Diese gnadenreiche Wirkung hat die Taufe nach der huldvollen Anordnung Christi auch dann, wenn sie von einem, der außerhalb der Kirche steht, erteilt wird, sofern derselbe nur alles genau beobachtet, was zum Taufen nötig ist. Jeder gültig Getaufte ist und bleibt demnach in der katholischen Kirche wie ein Glied am Leib, bis er entweder selbst austritt oder durch die kirchlichen Vorsteher ausgeschlossen wird. –

Der Austritt geschieht durch das offene Bekenntnis einer von der katholischen Kirche verworfenen Glaubenslehre (Häresie, Ketzerei) oder durch offene Lossagung vom gehorsam gegen das Oberhaupt der katholischen Kirche, den Papst, oder auch gegen den eigenen rechtmäßigen Bischof (Schisma). – Ausgeartete Glieder werden von den Vorstehern der Kirche aus der Gemeinschaft der Gläubigen ausgestoßen (Kirchenbann) und heißen deshalb Exkommunizierte.

Dem Gesagten zufolge gehören der Kirche nicht an: –

1. die Ungetauften, wie Juden, Mohammedaner, Heiden. Dasselbe gilt auch von den Kindern christlicher Eltern, bevor sie die Taufe empfangen haben. „Wenn jemand nicht wiedergeboren wird aus dem Wasser und dem heiligen Geist, so kann er in das Reich Gottes nicht eingehen“Joh. 3, 5), weder in das jenseitige, den Himmel, noch in das diesseitige, die hl. Kirche, welche die Bestimmung hat, die Menschen in den Himmel zu führen; er kann also kein Mitglied derselben sein. –

2. Die Häretiker, d. h. solche, die einer irrgläubigen, von der Kirche verurteilten Sekte einverleibt sind; desgleichen Abtrünnigen und Ungläubigen, welche öffentlich dem christlichen Glauben abgeschworen oder denselben verleugnet haben. Von derartigen Menschen sagt die Hl. Schrift, daß sie wohl aus der christlichen Genossenschaft hervor gegangen, aber nicht bei ihr verblieben seien (1. Joh. 2, 19); daß „sie sich selbst das urteil der Verdammung sprechen“. (Tit. 3, 11) –

3. Die Schismatiker, welche sich zwar nicht von der Lehre der Kirche, aber vom Gehorsam gegen sie oder gegen ihr Oberhaupt, den Papst, öffentlich losgesagt haben. Ein solcher gehört nicht mehr zum einen Schaftstall Christi (Joh. 10), weil er sich gegen den einen Hirten aufgelehnt; er gehört nicht mehr zum Leib Christi (Röm. 12), weil er sich von dessen Haupt getrennt hat. Ein solcher, so bemerkt der Kirchenvater Optatus (Buch 1. gegen Parmenian), „verläßt die Mutter, reißt sich von ihr los wird von der Wurzel der Kirche abgeschnitten, geht als Rebell von dannen“. –

4. Die Exkommunizierten, d. h. mit dem Kirchenbann (Exkommunikation) Belegten. So verstieß schon der hl. Paulus den Korinther, der durch sein schlechtes Beispiel der ganzen Gemeinde zum Anstoß gereichte, aus der kirchlichen Gemeinschaft, teils um das Ärgernis zu heben, teils um ihn selbst zu bessern (1. Kor. 5, 5. 13); und so geschah es nach dem Zeugnis der Kirchengeschichte wiederholt in allen christlichen Jahrhunderten. –
aus: Joseph Deharbes größere Katechismuserklärung, Bd. 1, 1911, S. 541 – S. 542

siehe auch den Beitrag: Kirchenrechtliche Strafen für Häretiker