Lehrschreiben der Päpste
Was Papst Pius V. über die Sodomie sagt
Aus: Pius V. Horrendum illud scelus
Dieses schreckliche Verbrechen, wegen dessen Obszönität und Perversion ganze Städte durch göttliches Urteil im Feuer zerstört wurden (siehe: Sodoma), bereitet Uns bitterstes Leiden, erschüttert Unseren Geist und treibt Uns an, solches Verbrechen mit größtmöglichen Eifer zu unterdrücken.
In angemessener Weise veröffentlichte das Fünfte Laterankonzil (1512-1517) folgendes Dekret: „Wird irgendein Mitglied des Klerus diesem widernatürlichen Laster überführt, wegen dem der Zorn Gottes über die Söhne der Niedertracht kam, soll er aus dem klerikalen Stand entlassen oder gezwungen werden, in einem Kloster Buße zu tun“ (Kap. 4, X, V, 31).
Damit die Ansteckung eines solch schweren Vergehens nicht mit großer Verwegenheit voranschreiten kann, indem sie die Straflosigkeit, die der größte Anreiz zur Sünde ist, ausnutzt, müssen die Kleriker, die dieses schändlichen Verbrechens schuldig sind, umso schwerer bestraft werden, und diejenigen, die sich nicht vor dem Tod ihrer Seele fürchten, sollen, gemäß Unserer Bestimmung, der Gewalt der weltlichen Autorität übergeben werden, die das bürgerliche Recht durchsetzt.
Deswegen wünschen Wir mit größerer Strenge, als wir seit dem Beginn unseres Pontifikates begannen, fortzufahren, und beschließen, dass jeder Priester oder Mitglied des Klerus, sei es ein Weltkleriker oder ein Ordensangehöriger, der sich eines solchen Verbrechens schuldig macht, kraft diesen Gesetzes jedes klerikalen Privilegs, jedes Postens, jeder Würde und jedes kirchlichen Benefiziums verlustig geht und, nachdem er von einem kirchlichen Richter seiner Würde enthoben wurde, er unverzüglich der weltlichen Autorität übergeben werden soll, um getötet zu werden, wie es gesetzlich als passende Strafe für Laien, die in diesen Abgrund versanken, vorgeschrieben ist.
(Constitutionn Horrendum illud scelus, 30. August 1568, Bullarium Romanum, Rom: Typographia Reverendae Camerae Apostolicae, Mainardi, 1738, Kap. 3, S. 33)
Pius V. Strenge Bestrafung für Sodomiten
Nachdem wir beschlossen haben, alles zu beseitigen, was die Göttliche Majestät in irgendeiner Weise beleidigen könnte, beschließen wir, vor allem und ohne Nachsicht das zu bestrafen, was durch die Autorität der Heiligen Schriften oder durch die schlimmsten Beispiele Gott mehr zuwider ist als alle anderen, und Seinen Zorn steigert: Das heißt, Nachlässigkeit in der göttlichen Anbetung, ruinöse Simonie, das Verbrechen der Gotteslästerung und das abscheuliche libidinöse Laster gegen die Natur. Für solche Fehler werden Völker und Nationen von Gott geißelt, Der nach seiner gerechten Schuldigsprechung Katastrophen, Kriege, Hunger und Pest sendet …
Lassen Sie die Richter wissen, dass wenn sie, selbst nach dieser unserer Konstitution, nachlässig sind in der Bestrafung dieser Verbrechen, sie nicht nur wegen diesen schuldig im göttlichen Urteil sein werden, sondern auch unsere Empörung hervorrufen …
Wenn jemand dieses schändliche Verbrechen gegen die Natur begeht, das dazu geführt hat, dass der göttliche Zorn gegen die Kinder der Missetat entfesselt wurde, wird er dem weltlichen Arm zur Bestrafung [des Todes] übergeben; und wenn er ein Kleriker ist, wird er derselben Strafe unterworfen, nachdem er aller seiner Grade [der kirchlichen Würde] enthoben ist.
St. Pius V., Constitution Cum Primum, 1. April 1566, im Bullarium Romanum (Rom: Typographia Reverendae Camerae Apostolicae, Mainardi, 1738, vol. 4, Kap. 2, p. 284)
Quelle: tradition in action Stichwort Sodomy
Konzilien über Sodomie
Solche, die vor ihrem 20. Jahr eine Sünde wider die Natur begehen, sollen 15 Jahre unter prosternates gehören und 5 Jahre kein Opfer darbringen dürfen. Sind sie nach ihrem 20 Jahr und schon verheiratet in dieselbe Sünde verfallen, so sollen sie 20 Jahre unter prosternates und ohne Opfer bleiben. Begehen sie diese Sünde nach ihrem 25. Lebensjahr und sind schon verheiratet, so sollen sie erst am Ende ihres Lebens wieder zur Kommunion hinzu gelassen werden. (Konzil von Ancyra 314, c. 16)
Knabenschänder sollen nicht einmal am Ende ihres Lebens die Kommunion empfangen. (Konzil von Elvira, Am Anf, des 3. Jahrhunderts, c. 72)
Der wider die Natur sündigt, soll sein ganzes Leben hindurch von der übrigen christlichen Gemeinschaft ausgeschieden werden, Rutenstreiche erhalten, zur Schmach geschoren, auf immer verbannt werden, und zur Kommunion nur am Ende seines Lebens hinzugelassen werden. (Konzil von Toledo, 693, c. 3)
aus: Maurus Disch OSB, Konzilien-Lexikon, 1843, S. 230 – S. 231
siehe dazu auch folgende Beiträge:
Bildquelle
- pius-v: reddit