Allgemeines Konzil von Nicäa II.

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Allgemeines Konzil von Nicäa II. (Ikone des 17. Jahrhunderts aus dem Nowodewitschi-Kloster in Moskau)

Zeugnis aller allgemeinen Konzilien des Morgen- und Abendlandes für die apostolische Vollmacht des Papstes

VII. Allgemeines Konzil von Nicäa II.

Dieses zahlreiche, allgemeine Konzil ward vom Papst Hadrian I. gegen die Bilderstürmer zusammen berufen und zu Nicäa gehalten, für welches der Papst, in seinen beiden Schreiben an den Kaiser und die Kaiserin, so wie an den Patriarchen Tharasius, die Glaubens-Entscheidung gab, die den daselbst versammelten Vätern als unüberschreitbare Norm ihrer Aussprüche gelten sollte, wie es laut der bisher angeführten Zeugnisse und Tatsachen der Zeitgeschichte, die Päpste seine Vorfahren vor ihm, für die vorher gegangenen Konzilien getan.

In dem einen, wie in dem andern Schreiben, die beide in der zweiten Sitzung des Konzils den Vätern gelesen, und mit einhelligem Zuruf des Beifalls vernommen wurden, – erklärt Hadrian als höchste Glaubensnorm, die Tradition der römischen Kirche in den Aussprüchen der römischen Päpste, und bestimmt darauf den Glaubenssatz der Bilderverehrung auf das Entschiedenste.

Er erklärt die Anerkennung dieser Entscheidung als absolute Bedingnis der Rechtgläubigkeit und kirchlichen Gemeinschaft. Als Grund davon führt er in dem einen, wie in dem anderen, die Zeugnisse der göttlichen Autorität der heil. Schriften für das Vorrecht Petri an, und das Zeugnis aller Jahrhunderte, wie wir es bisher getan. „Der Herr nämlich“, schreibt Hadrian an den Kaiser, „hat Petrus allen zum Haupt vorgesetzt, und mit diesem Vorzug geehrt, dass er Ihm die Schlüssel des Himmels vertraute. Also erhöht, verdiente er jenen Glauben zu bekennen, über dem die Kirche Christi gegründet ist. Von ihr – der römischen Kirche, entnehmen somit alle übrigen Kirche die Glaubens-Dokumente.“ „Et ex ea caeterae Ecclesiae, fidei documenta sumserunt.“

„Denn Er selbst, der Fürst der Apostel, der selige Petrus, der auf dem apostolischen Stuhl zuerst saß, übergab die Herrschaft seines Apostolats und seiner Hirtensorge seinen Nachfolgern, die Ihm auf diesem seinem heiligsten Stuhl ununterbrochen folgen sollten, denen Er die ganze Macht seines Ansehens, so wie sie Ihm vom Heiland gegeben ward, auf göttlichen Befehl allen seinen Nachfolgern, den Päpsten, übergab.“ –

Auf gleiche Weise spricht Hadrian in seinem Brief an Tharasius, Patriarchen von Konstantinopel, in welchem er unter andern also schreibt: „An unseren seligen apostolischen Stuhl, der unter allen das Haupt ist, will ich, dass Eure selige Heiligkeit mit aufrichtiger Gesinnung und aus ganzem Herzen sich anschmiege, weil Er es ist, der unleugbar die Wahrheit erkennend, der unbefleckte Erhalter der Religion ist.“ „Utpote quae reserva sit recte sentiens et pietatis uncorrupta conservatrix.“

Beide Briefe wurden im Konzil gelesen. – Ein freudiger Jubel erhob sich, wie der Synodal-Bericht sagt, bei Ablesung derselben, und als es zur Glaubens-Entscheidung im Konzil kam, fragten die Legaten ganz einfach und bestimmt, ob Tharasius, ob das ganze Konzil den Briefen das Papstes beipflichte, oder nicht? – Ja, oder Nein? – so lautet ihre Frage. „Dicat nobis patriarcha Tharasius, dicat nobis s. Synodus, si consentiat litteris sanctissimi Papae senioris Romae, an non?“

Als Grund dieser ihrer so präzisen Frage vor dem ganzen Konzil geben sie diesen an: „denn nach einem bereits unabänderlich ergangenen Urteil, „de irreformabili judicio quaeri“, weiters fragen, lässt weder die gesunde Vernunft, noch der Glaube zu“, – „nec recta ratio, nec fides sinit.“ – Und die ganze Synode antwortete: „Wir folgen, wir nehmen an, und pflichten bei.“

In welch ganz entschiedener Anerkennung apostolischer Vollmacht in Glaubens-Entscheidungen die Väter des Conciliums so erklärten, ist aus der Unterschrift derselben ersichtlich. Sie bekennen durch ihre Unterschrift einstimmig, dass sie die Verehrung der Heiligenbilder annehmen, gemäß der Synodalbriefe des römischen Papstes Hadrian. Und zwar unterschrieben die Meisten mit Johannes, Bischof von Ephesus, in folgenden Ausdrücken:

„Wie die Briefe des heiligsten römischen Papstes enthalten, so glaube und bekenne ich mit der Gnade Christi, unseres wahren Gottes. – Ich denke und glaube ebenso, wie Papst Hadrian; mit diesem Glauben will ich vor dem Richterstuhl Christi erscheinen.“ –

Ganz recht, es ist ja der Glaube seines Statthalters. Besonders ist die Unterschrift des Bischofs Johannes von Thaurominien merkwürdig. Er unterzeichnete mit diesen Kraftworten: „Da die Briefe des Papstes Hadrian einem göttlichen Ausspruch gleich sind, so bekenne ich also“; „Cum veluti divinae orthodoxiae terminus sunt litterae, quae ab Hadriano missae sund, – ita profiteor.“

Im Synodalbrief an den Papst, in welchem sie denselben um die Bestätigung der Akten des Conciliums anflehen, nennen sie sein dogmatisches Schreiben, eine Belehrung von Gott selbst, an sie gerichtet, „deiloquas doctrinas“, und setzen bei: „So hast Du, wie das Auge dem ganzen Körper, den Weg der Rechtgläubigkeit und Wahrheit gezeigt“, „sicut oculus totum corpus, ad rectitudinis et veritatis semitam ostendebas.“

Als Grund dieses Vergleichs führen die Väter dieses Conciliums keine andern an, als: „Eure Heiligkeit nimmt den Lehrstuhl Petri ein“, „Cathedram Apostoli Petri sortita est Sanctitas Vestra.“ (Conc. Tom. 7.pag. 626 et 627) –
aus: F. X. Weninger SJ, Die Unfehlbarkeit des Papstes als Lehrer der Kirche, 1869, S. 167 – S. 170

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