Gottvater, ein Engel mit dem Flammenschwert zu Eva gewandt, ein anderer Engel mit einem Zweig zu Maria gewandt

P. Joseph Deharbes größere Katechismuserklärung
IV. Von der Übertretung der Gebote oder von der Sünde
§ 2. Von den verschiedenen Gattungen der Sünde
2. Von den sünden wider den Heiligen Geist

Was sind die Sünden wider den Hl Geist?

Unstreitig ist jede Sünde dem Hl. Geist, der ein Geist der Heiligkeit ist, zuwider. Unter dieser Rücksicht sind aber auch alle Sünden dem Vater und dem Sohn zuwider, da ja der Vater und der Sohn eben sowohl wie der Hl. Geist unendlich heilig sind und jegliche Sünde unendlich hassen. Nichts desto weniger gibt es eine Gattung von Sünden, die insbesondere „Sünden wider den Hl. Geist“ genannt werden, weil die ihnen eigentümliche Bosheit dem Hl. Geist in besonderer Weise widerstrebt. Diese Bosheit besteht nämlich darin, daß durch die besagte Gattung von Sünden die Gnade des Hl. Geistes vorsätzlich zurück gestoßen und verschmäht wird. Die Schmach, welche man auf solche Weise dem Hl. Geist, dem Geist der Liebe, antut, ist um so größer, je kostbarer die Gaben sind, die er anbietet; sind es doch jene wahrhaft göttlichen Gaben, die niemand uns geben kann als er allein, und die allein uns befähigen, die himmlische Glückseligkeit zu erwerben. Von diesen Sünden sagt Christus, „daß sie weder in dieser, noch in der künftigen Welt vergeben werden“. (Matth. 12, 32) Da nämlich diejenigen, welche wider den Hl. Geist sündigen, der Gnade desselben das Herz geflissentlich verschließen, ohne die Gnade aber eine Bekehrung und somit auch eine Vergebung der Sünden unmöglich ist, so ergeht es solchen Sündern ähnlich wie einem Kranken, der das einzig wirksame Heilmittel hartnäckig zurückweist.
Damit ist jedoch nicht gesagt, daß jemand, der eine dieser Sünden wider den Hl. Geist begangen hat, unter keinen Umständen Nachlassung derselben erhalten könne. Steht es doch jederzeit bei ihm, von dieser dem Hl. Geist widerstrebenden Gesinnung des Willens abzulassen, wie es beim Kranken steht, das verschmähte Rettungsmittel endlich doch zu gebrauchen. Gibt aber der Mensch dem Einfluß der göttlichen Gnade wieder Raum in seinem Herzen, läßt er sich durch dieselbe zur reumütigen und zerknirschten Rückkehr zu Gott bestimmen, so findet er auch wieder Verzeihung, der Fluch, welcher auf der Sünde wider den Hl Geist ruht, wird wieder aufgehoben. Gleichwohl bleibt es wahr, daß der Vergebung dieser Art von Sünden besondere Schwierigkeiten entgegen stehen. Die vorsätzliche Verschmähung der göttlichen Gnade setzt nämlich eine außergewöhnliche Härte des Herzens voraus, deren Erweichung zwar immer möglich ist, sich aber ohne außerordentliche Gnaden fast niemals vollzieht. Dazu kommt, daß man durch die große Bosheit dieser Sünden sich des Empfanges außerordentlicher Gnaden besonders unwürdig macht und somit in der größten Gefahr schwebt, in der Unbußfertigkeit zu verharren. Es verhält sich demnach mit der Nichtvergebung dieser Sünden wie mit gewissen Krankheiten, die man unheilbar nennt, nicht als ob die Heilung derselben ganz unmöglich wäre, sondern weil dieselbe sehr schwer ist darum nur selten stattfindet.
Als Sünden wider den Hl. Geist werden vom Hl. Augustin, vom Hl. Thomas und sämtlichen Theologen folgende bezeichnet:

1. Vermessentlich auf Gottes Barmherzigkeit sündigen.
2. An der Gnade Gottes verzweifeln.
3. Der erkannten christlichen Wahrheit widerstreben.
4. Seinen Nächsten um der göttlichen Gnade willen beneiden.
5. Gegen heilsame Ermahnungen ein verstocktes Herz haben.
6. In der Unbußfertigkeit vorsätzlich verharren.

Quelle: P. Joseph Deharbes größere Katechismuserklärung, Bd. 2, 1912, S. 358-359