Gottvater, ein Engel mit dem Flammenschwert zu Eva gewandt, ein anderer Engel mit einem Zweig zu Maria gewandt

P. Joseph Deharbes größere Katechismuserklärung
IV. Von der Übertretung der Gebote oder von der Sünde
§ 2. Von den verschiedenen Gattungen der Sünde
2. Von den sünden wider den Heiligen Geist

Der erkannten christlichen Wahrheit widerstreben

Die Offenbarung der christlichen Religion und jeder einzelnen Wahrheit derselben ist ohne Zweifel eine Gnade Gottes, ein Lichtstrahl, der vom Vater des Lichtes ausgeht, die Finsternisse unseres Verstandes erleuchtet und unsere Schritte lenkt auf dem gefahrvollen Pilgerpfad zum himmlischen Vaterland. Wer demnach die Wahrheiten des Christentums erkennt, dieselben aber trotz des göttlichen Ansehens, wodurch sie verbürgt sind, nicht annimmt, der widersteht absichtlich der Gnade und dem Spender der Gnade, dem Hl. Geist. – Dieser Sünde machen sich erstens alle diejenigen schuldig, welche die Wahrheit unserer hl. Religion klar einsehen, sich aber aus irdischen Rücksichten derselben nicht anschließen; zweitens auch jene, welche diese Wahrheit wenigstens einigermaßen erkennen, es aber schuldbarer Weise vernachlässigen, sich volle Klarheit darüber zu verschaffen und sich zu ihr zu bekennen. Diese Sünde wird noch bedeutend größer, wenn man sich durch unlautere Beweggründe verleiten läßt, die so erkannte Wahrheit auch noch anzufeinden, wie es z.B. die Pharisäer taten. Die unleugbaren Wunder Christi zeigten ihnen die Wahrheit seiner Lehre in so hellem Glanze, daß sie dieselbe einsehen mussten, wenn sie nicht absichtlich ihr Auge davor verschlossen hätten. Allein in ihrer Verkehrtheit wiesen sie die offen vor ihnen liegende Wahrheit nicht bloß zurück, sondern gingen so weit, den Sohn Gottes, der sie ihnen verkündete, ans Kreuz zu schlagen. Mit Recht sprach daher bald darauf der hl. Stephanus das strenge Wort gegen sie: „Ihr Halsstarrigen und Unbeschnittenen an Herz und Ohren! Ihr widerstrebt allezeit dem Hl. Geist, wie eure Väter, so auch ihr.“ (Apgsch. 7, 51)

Quelle: Joseph Deharbes größere Katechismuserklärung, Bd. 2, 1912, S. 360-361