Katholische Dogmatik

Die Kirche ist bei Heiligsprechungen unfehlbar

Franz Hettinger

Die Kirche ist unfehlbar in der Kanonisation eines Heiligen; denn eben dadurch gebietet sie ihren Gliedern, an die Heiligkeit desselben zu glauben, dessen Feste zu feiern, stellt ihn als Vorbild zur Nachahmung dar. Wäre sie in dieser Beziehung nicht unfehlbar, so würde sie hierdurch nicht bloß die Sittlichkeit schädigen, sondern es würde auch die Heiligenverehrung selbst unmöglich werden.

aus: Franz Hettinger, Lehrbuch der Fundamental-Theologie oder Apologetik, 1888, S. 775

Ludwig Ott

Zum sekundären Gegenstand der Unfehlbarkeit gehören … die Kanonisation der Heiligen, d. i. das endgültige Urteil, daß ein Glied der Kirche in die ewige Seligkeit aufgenommen ist und Gegenstand der öffentlichen Verehrung sein darf. Die den Heiligen erwiesene Verehrung ist, wie Thomas lehrt, „ein gewisses Bekenntnis des Glaubens, in welchem wir an die Herrlichkeit der Heiligen glauben“ (Quodl. 9, 16). Könnte die Kirche in ihrem Urteil irren, so ergäben sich daraus Konsequenzen, die mit der Heiligkeit der Kirche unvereinbar sind.

aus: Ludwig Ott, Lehrbuch der Dogmatik, 1954, S. 34

J. B. Heinrich

Und wie könnte auch Gott, der vorzugsweise durch seine Heiligen das Reich Christi auf Erden ausbreitet, der seine Heiligen schon auf Erden verherrlichen und ihr Wirken und ihr Beispiel in der Kirche will fortleben lassen, dem Oberhaupt der Kirche bei der Selig- und Heiligsprechung der auserwählten Diener Gottes den notwendigen Beistand versagen? Es ist daher ein frommer und vernünftiger Glaube (sagt der hl. Thomas), daß die Kirche in der Kanonisation und wohl auch bereits in der förmlichen Beatifikation der Heiligen nimmer irre und wir daher von deren Seligkeit und Heiligkeit eine auf die Unfehlbarkeit der Kirche gestützte übernatürliche und unfehlbare Gewißheit haben.

aus: J. B. Heinrich, Dogmatische Theologie, Bd. II, 1876, S. 650; 652-654

Joaquin Salaverri

724.4. Bezüglich der feierlichen Dekrete Heiligsprechungen. Aus dem Ziel des unfehlbaren Lehramtes bestimmt sich die Unfehlbarkeit bezüglich derartigen Dekreten. Denn das Ziel des unfehlbaren Lehramtes bestimmt sich aus dem, was zum irrtumslosen Leiten der Gläubigen zum Heile durch den rechten Kult und die Nachahmung der Tugendbeispiele der Christen notwendig ist. Nun aber ist zu solch einem Ziel die Unfehlbarkeit der Heiligsprechungs-Dekrete notwendig. Also bestimmt das Ziel des Unfehlbaren Lehramtes die Unfehlbarkeit bei den feierlichen Dekreten der Heiligsprechung.
Der Obersatz ergibt sich aus der zugrundeliegenden Vollmacht der Kirche zu heiligen, zu welcher andere derartigen Vollmachten unmittelbar hingeordnet sind.
Der Untersatz steht fest, weil die feierlichen Dekrete der Heiligsprechungen die Kirche nicht nur toleriert und zuläßt, sondern sogar der ganzen Herde der Gläubigen empfiehlt und vorschreibt, daß einige bestimmte Heilige zu verehren seien, welche sie kanonisiert, und dieselben stellt sie vor als nachahmenswerte Tugendbeispiele. Nun aber zerstört ein bloßer Irrtum in solch einem feierlichem Urteil, das alle Gläubige verpflichtet, das Fundament des Vertrauens und des allgemeinen Kults der Heiligen. Weil es dadurch geschehen könnte, daß die Kirche allen feierlich vorlegt und für immer vorschreibt, verdammte und schlechte Menschen zu verehren und nachzuahmen. Also ist die Unfehlbarkeit bei den feierlichen Dekreten der Heiligsprechung zur irrtumfreien Führung der Gläubigen zum Heil durch den rechten Kult und die Nachahmung der Tugendbeispiele der Christen notwendig.
725. B. Die Kirche beansprucht die Unfehlbarkeit bei den feierlichen Dekreten der Canonisation der Heiligen. Denn die Kirche beansprucht beständig die Unfehlbarkeit bei denjenigen Dekreten, in welchen sie ein feierliches Urteil fällt. Nun aber definiert die Kirche im feierlichem Urteil die Canonisation der Heiligen. Also beansprucht die Kirche bei den Heiligsprechungsdekreten die Unfehlbarkeit.
Der Obersatz ergibt sich daraus, daß das feierliche Urteil die geeignetste Form der unfehlbaren Definition ist, wie wir aus dem Vaticanum wissen: D 1792 und CIC 1323 § 2.
Der Untersatz kann bewiesen werden aus den Formeln, mit denen die Heiligsprechungen ausgedrückt werden.

Patres SJ, SThS, Vol I (BAC 61; La Editorial Catolica Madrid 1962) pp.714-737, Tr. III: Joaquin SALAVERRI, DE ECCLESIA CHRISTI. Liber II: De Ecclesiae Magisterio eiusque fontibus Caput III: De obiecto Magisterii infalibilis 724. 4

siehe auch den Beitrag: Wenn Verdammte kanonisiert werden