Der geschichtliche Abriss des zwölften und dreizehnten Jahrhunderts

Die mittelalterliche Wirtschaftslehre und ihre christlichen Prinzipien

Unterteilung des Themas

Christliche Prinzipien beherrschten die Wirtschaft nicht weniger als die politische Lehre im Mittelalter. Die Verantwortung, die mit dem Besitz von Eigentum verbunden ist, die Prinzipien von Gerechtigkeit und Gleichheit bei Löhnen und Handelsgeschäften, die Rechtmäßigkeit oder Unrechtmäßigkeit der Erhebung von Zinsen auf geliehenes Geld, sind Gewissensfragen, die jeden Tag des Lebens praktische Anwendung finden. Daher war es unvermeidlich, dass die Lehre der Kirche über solche Fragen einen tiefen Einfluss auf die sozialen Beziehungen zwischen Katholiken und tief religiösen Gemeinschaften ausübte, wie es damals alle europäischen Nationen waren.

Wir werden daher kurz auf die drei Hauptprinzipien der mittelalterlichen Wirtschaft eingehen, die am stärksten mit den modernen liberalen Ansichten kollidieren. Diese beziehen sich auf das Eigentum an Gütern, den gerechten Preis beim Kauf und Verkauf und den Wucher. Der Gegensatz zwischen dem sozialen und wirtschaftlichen Leben, wie wir es heute kennen, und dem der christlichen Epoche beruht hauptsächlich auf dem Unterschied zwischen der christlichen und der modernen liberalen Einstellung zu diesen drei Fragen.

Eigentum an Gütern

Bevor wir versuchen, die mittelalterliche Eigentumslehre zu analysieren (die seit jeher die katholische Sichtweise ist), wollen wir zunächst versuchen, kurz den Unterschied zwischen Privateigentum und Gemeinschaftseigentum an Gütern zu erklären.

Kommunaler Besitz

Beim Kommunaleigentum werden die fraglichen Güter von den Mitgliedern einer bestimmten Gruppe wie einer Körperschaft, einer Gemeinde, einer Industriegilde oder sogar dem Staat selbst gemeinsam gehalten. Kein einzelnes Mitglied kann das ausschließliche Eigentum an den Gütern beanspruchen, obwohl es sie gemeinsam mit den anderen Mitgliedern nutzen kann, soweit es seine Bedürfnisse erfordern; oder es kann sogar bestimmte Teile davon – je nach Art und Umfang seiner Bedürfnisse – für seinen ausschließlichen Gebrauch zugewiesen bekommen.

Religiöse Gemeinschaften und Sozialisten

Diese Art von Eigentum ist uns in der Institution der Religionsgemeinschaften vertraut. Die Gemeinschaft oder Gemeinde besitzt als Körperschaft Eigentum, aber die einzelnen Mitglieder sind durch ihr Gelübde der religiösen Armut vom persönlichen oder privaten Besitz oder zumindest von der freien Ausübung dieses Eigentums ausgeschlossen. Jedes Mitglied führt die ihm zugewiesene Arbeit aus, und jedes Mitglied erhält aus dem gemeinsamen Laden alles, was es vernünftigerweise verlangen kann.

Das ist auch das Eigentumssystem, das die Sozialisten oder bestimmte Teile von ihnen, zumindest bis zu einem gewissen Grad, im ganzen Staat etablieren wollen. Sie hätten die Güter oder zumindest die produktiven Güter, die bestimmten Gruppen innerhalb des Staates oder sogar dem gesamten Staat als eine Körperschaft gemeinsam gehören, während die einzelnen Mitglieder an der Produktions- und Verteilungsarbeit mitwirken und jeder in die Lage versetzt wird, das Eigentum zu nutzen und die Früchte der genossenschaftlichen Arbeit entsprechend seinen zumutbaren Bedürfnissen zu genießen.

Kommunale Eigenverantwortung und Co-Partnerschaft

Es sei angemerkt, dass sich das kommunale Eigentum, wie hier definiert, wesentlich von der Co-Partnerschaft, wie sie in Handelsgesellschaften beispielhaft dargestellt wird, unterscheidet. Im letzteren System wird der Umfang des Anspruchs jedes Mitglieds auf die Früchte der Industrie allein durch den Betrag bestimmt, den es in den gemeinsamen Fonds eingezahlt hat, sei es in Form von Kapital oder durch Arbeit; während im gemeinschaftlichen Eigentum der Anspruch des einzelnen Mitglieds hauptsächlich oder ausschließlich durch seine angemessenen Bedürfnisse bestimmt wird.

Kommunismus und Kollektivismus

Wir dürfen auch die manchmal gemachte Unterscheidung zwischen Kommunismus und Kollektivismus zur Kenntnis nehmen. Beide Begriffe implizieren das gemeinsame Eigentum an den Produktionsmitteln, die als reguläres System im gesamten Staat etabliert sind. In dem System, das als Kommunismus bekannt ist (das sich durch das so genannte Gemeinschafts-Eigentum auszeichnet), erfolgt die Verteilung der Produkte nach dem Prinzip: „Jedem nach seinen Bedürfnissen“, während in dem System, das als Kollektivismus bekannt ist, die Verteilung der Produkte nach dem Prinzip erfolgt: „Jedem nach seinen Verdiensten“.

Mit anderen Worten, im kollektivistischen System soll jeder seinen Anteil an den Früchten der Produktionsarbeit erhalten, und zwar im Verhältnis zur Menge oder zur Effizienz der von ihm geleisteten Arbeit. Somit scheint das Eigentumssystem, das gegenwärtig (1931) in Sowjetrussland tatsächlich existiert oder per Gesetz angenommen wird, zwischen Kommunismus und Kollektivismus, wie hier definiert, zu oszillieren. Daher kann der Kollektivismus im Großen und Ganzen als universelle Co-Partnerschaft beschrieben werden, die zwangsweise und per Gesetz als das im gesamten Staat vorherrschende Eigentumssystem etabliert ist.

Privateigentum

Im Gegensatz zum kommunalen Eigentumssystem steht das des Privateigentums. In diesem hat das Individuum (oder die Familie) ausschließliche Rechte über das Eigentum, das ihm aufgrund bestimmter anerkannter Titel zusteht, wie z. B. Besetzung, Produktion, Erbe, Vertrag usw.; und normalerweise ist jedes Individuum oder jede Familie für den Unterhalt allein oder hauptsächlich auf diese Güter angewiesen.

Unchristliches Konzept von Privateigentum

Wir finden dieses System in seiner extremen Form im alten Römischen Reich, vor dem Aufstieg des Christentums, und in modernen Staaten, die unter den Einfluss des unchristlichen Liberalismus geraten sind. In diesen Sozialsystemen war und ist kommunales Eigentum zwar nicht illegal, aber es herrschte und herrscht nicht in nennenswertem Umfang vor, außer in den öffentlichen Versorgungseinrichtungen (wie Straßen, öffentlichen Krankenhäusern, der Post, öffentlichen Bibliotheken usw.) und in den von der Kirche organisierten religiösen oder karitativen Einrichtungen.

Der einzelne Eigentümer kann das Eigentum in unbegrenztem Umfang kontrollieren. Er kann mit diesem Eigentum machen, was er will, und in höchstem Maße luxuriös leben, ohne auf die Bedürfnisse anderer Mitglieder, auch die seines eigenen Landes oder seiner Gemeinde, Rücksicht zu nehmen.

Diese pervertierte Auffassung von Eigentum, die sich aus einer nichtchristlichen Geisteshaltung ergibt und einer unchristlichen Zivilisation angehört, wurde erstmals im 14. und 15. Jahrhundert mit der Einführung des römischen Rechts in den christlichen Staaten Europas eingeführt! Es war jedoch erst nach dem Aufstieg des Protestantismus im 16. Jahrhundert, als dieser allgemeine Verbreitung fand.

Das abstoßendste Merkmal dieses extremen Systems von Privateigentum ist, dass viele Einzelpersonen, manchmal sogar die Mehrheit der Bevölkerung, von ihrem natürlichen Recht auf Zugang zu den Gütern der Erde praktisch ausgeschlossen sind. Dieser Ausschluss kann per Gesetz durchgesetzt werden, wie im Falle der Sklaven unter dem alten römischen Regime. Manchmal ergibt er sich als Folge des tatsächlichen Funktionierens des Systems, wie im Falle von Massen der modernen proletarischen Bevölkerung. –
aus: E. Cahill SJ, The Framework of a Christian State, 1932, S. 35 – S. 38

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