Fremde Sünden Zur Sünde reizen

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Gottvater, ein Engel mit dem Flammenschwert zu Eva gewandt, ein anderer Engel mit einem Zweig zu Maria gewandt

P. Joseph Deharbes größere Katechismuserklärung
IV. Von der Übertretung der Gebote oder von der Sünde
§ 2. Von den verschiedenen Gattungen der Sünde
4. Von den fremden sünden

Von fremden Sünden Zur Sünde reizen

3. In die Sünde anderer einwilligen

Dieses geschieht, wenn man eine Sünde des Nächsten billigt, sei es daß man ihr bloß innerlich im Herzen zustimmt und Wohlgefallen daran hat, oder daß man seine Zustimmung auch äußerlich durch Worte oder durch sein sonstiges Verhalten zu erkennen gibt. So willigte Saulus ein in die Steinigung des hl. Stephanus, was er dadurch zeigte, daß er die Kleider von dessen Steinigern bewahrte. Einer gewissen Einwilligung in die Sünde anderer machen sich auch jene schuldig, welche dieselbe nicht verhindern, obwohl sie es könnten und sollten. Dahin gehören namentlich Vorgesetzte, welche ihren Untergebenen verderbliche Spiele, ausschweifende Belustigungen, nächtliches Herumschwärmen gestatten; Eltern und Dienstherrschaften, die zur übertriebenen Kleiderpracht der Kinder und Dienstboten, zu gefährlichen Bekanntschaften derselben, zum Besuch von Schauspielhäusern und sittengefährlichen Tanzgelegenheiten ihre Beistimmung geben; ferner solche, die verdächtigen oder gar schlechten Menschen in ihrem Hause Aufenthalt gewähren; Wirte, die zulassen, daß in ihren Gaststuben Tugend und Religion verhöhnt und gelästert werden.

4. Zur Sünde reizen

Diese Sünde begeht derjenige, welcher durch Wort oder Werk in andern die sündhafte Lust schuldbarer Weise weckt und gleichsam aufstachelt. So reizte das gottvergessene Weib Putiphars den unschuldigen Joseph zur Unkeuschheit an. (1. Mos. 39) Auch heutzutage gibt es viele, die ihre Mitmenschen, namentlich die Jugend, zur Sünde reizen und anlocken. Solches geschieht besonders von jenen, die gottlose oder unsittliche Bücher schreiben, schändliche Bilder und Statuen verfertigen, schlechte Bücher verkaufen, ausleihen, verschenken, solche Bilder und Statuen öffentlich aufstellen; ferner jene, die sich üppig und unzüchtig kleiden, schamlose Reden führen, anstößige Lieder singen, durch Schmeicheleien, Versprechungen, Geld und sonstige Geschenke zur Unkeuschheit zu verleiten suchen. Auf gleiche Weise machen sich diejenigen fremder Sünden teilhaftig, welche ihren Nächsten zum Zorn, zum Fluchen, zu Verwünschungen und Lästerungen reizen, durch Ohrenbläserei Zank und nicht selten unversöhnliche Feindschaft stiften. – Umsonst sucht man zuweilen diese Sünde von sich abzuwälzen, indem man sagt: „Ich beabsichtige nicht, die andern zur Sünde zu reizen. Was geht das mich an, wenn andere an meinen Scherzen, an meinem Putz Anstoß nehmen?“ Wenn du redest oder tust, was an und für sich geeignet ist, andere zur Sünde zu verleiten, so wirst du zum Mitschuldigen ihrer Sünde, magst du dieselbe beabsichtigt haben oder nicht. Wer ein scharf geladenes Gewehr leichtsinniger Weise auf eine Volksmenge abfeuert, der ist ein Mörder, wenn er auch die Ansicht nicht hat, jemanden zu töten: so bist auch du durch deine anstößigen Reden und Handlungen ein Seelenmörder; denn diese sind tödliche Geschosse, die fast immer treffen, magst du es beabsichtigen oder nicht. –
aus: Joseph Deharbes größere Katechismuserklärung, Bd. 2, 1912, S. 366-367

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