Gottvater, ein Engel mit dem Flammenschwert zu Eva gewandt, ein anderer Engel mit einem Zweig zu Maria gewandt

P. Joseph Deharbes größere Katechismuserklärung
IV. Von der Übertretung der Gebote oder von der Sünde
§ 2. Von den verschiedenen Gattungen der Sünde
4. Von den fremden sünden

Von fremden Sünden Zur Sünde verführen

1. Zur Sünde raten

Auf diese Weise hatte sich der Hohepriester Kaiphas bereits des Gottesmordes schuldig gemacht, noch bevor er Christus zum Tode verurteilte. Er hatte nämlich den Rat gegeben, denselben zu töten, indem er vor dem versammelten Hohen Rat sprach: „Ihr wisset nichts und bedenket nicht, daß es besser für euch sei, wenn ein Mensch für das Volk stirbt, als wenn das ganze Volk zugrunde geht.“ (Joh. 11, 49. 50) Ähnlich sündigte Herodias, da sie ihrer Tochter den ruchlosen Rat gab, als Preis für ihre Tanzkunst das Haupt des hl. Johannes des Täufers zu begehren. (Mark. 6) Dieser fremden Sünde machen sich überhaupt alle schuldig, welche einem andern zu was immer für einer Sünde Anleitung geben, mag jene wirklich verübt werden oder nicht. Insbesondere verfehlen sich diejenigen, welche andern zur zur Erlangung der Gesundheit, zum Gewinn in der Lotterie und dgl. allerhand abergläubische Mittel anraten, welche anstößige Moden, religionsfeindliche Bücher und Zeitungen oder andere schlechte Schriften anrühmen.

2. Andere sündigen heißen

Man heißt einen andern sündigen, wenn man ihm durch Wort oder Wink befiehlt, etwas Sündhaftes zu tun. So gab David seinem Feldherrn Joab Befehl, den edlen Urias an den gefährlichsten Posten des Kampfes zu stellen und ihn dann zu verlassen, auf daß er unter demSchwert der Feinde falle. (2. Kön. 11, 15) Der mörderische Befehl wurde vollzogen: Urias fiel. Obgleich aber David denselben nur durch fremde Hand umgebracht hatte, ließ ihm Gott dennoch durch den Propheten Nathan zurufen: „Du hast Urias ermordet und erschlagen mit dem Schwert der Söhne Ammons.“ (2. Kön. 12, 9) Dieser Sünde machen sich jene Eltern schuldig, welche ihre Kinder zum Lügen, Betrügen, Stehlen anhalten; jene Dienstherrschaften und Meister, welche ihren Dienstboten, Gesellen und Lehrlingen auftragen, an Sonn- und Feiertagen ohne Not zu arbeiten und sogar den pflichtmäßigen Gottesdienst zu versäumen; jene Kauf- und Handelsleute, welche ihren Untergebenen zumuten, schlechte Ware für gute zu verkaufen, die Kunden auf diese oder jene Weise zu übervorteilen, Wein oder Milch mit Wasser zu vermischen, Butter mit Margarine zu verfälschen; jene Landwirte, welche den Ihrigen befehlen, die Frucht anzufeuchten, damit sie schwerer wie usw. –
aus: Joseph Deharbes größere Katechismuserklärung, Bd. 2, 1912, S. 366