Freimaurerei
Wichtige Päpstliche Verurteilungen der Freimaurerei
Es wird nützlich sein, dem Leser an dieser Stelle eine zusammenfassende Darstellung der päpstlichen Verurteilungen der Freimaurerei zu geben, die so streng und so weitreichend in ihrem Tenor sind, dass sie in der Geschichte der Kirchengesetzgebung ziemlich einzigartig sind.
Allgemeiner Tenor der päpstlichen Verurteilungen
Während der letzten zwei Jahrhunderte wurde die Freimaurerei von mindestens zehn verschiedenen Päpsten ausdrücklich anathematisiert und von fast jedem Pontifex, der auf dem Stuhl des heiligen Petrus saß, direkt oder indirekt verurteilt.
Die Päpste beschuldigen die Freimaurer
- mit okkulten kriminellen Aktivitäten, mit „schändlichen Taten“, mit dem Handeln unter direkter Inspiration des Teufels, wenn nicht sogar mit der Anbetung des Satans selbst (eine Anklage, die in einigen der päpstlichen Dokumente angedeutet wird), mit Infamie, Blasphemie, Sakrileg und den abscheulichsten Ketzereien früherer Zeiten; mit der systematischen Praxis der Ermordung; mit Verrat gegen den Staat; mit anarchischen und revolutionären Prinzipien und mit der Bevorzugung und Förderung dessen, was jetzt Bolschewismus genannt wird; mit der Verderbnis und Pervertierung des Geistes der Jugend; mit schändlicher Heuchelei und Lüge, durch die die Freimaurer versuchen, ihre Schlechtigkeit unter einem Mantel der Redlichkeit und Seriosität zu verbergen, während sie in Wirklichkeit eine „Synagoge des Satans“ sind, deren unmittelbares Ziel und Zweck die vollständige Zerstörung des Christentums und die allgemeine Wiederherstellung des Heidentums in einer Form ist, die noch entwürdigender und unnatürlicher ist, als die Welt bisher gekannt hat.
Die Päpste erinnern die christlichen Herrscher immer wieder an ihre dringende Pflicht, im Interesse von Religion und Moral und um des Friedens und der Sicherheit des Staates willen, alle Geheimgesellschaften in ihren Herrschaftsgebieten zu unterdrücken. Außerdem schließen die Päpste in ihre Verurteilungen und Zensuren nicht nur diejenigen ein, die sich der Sekte der Freimaurer anschließen, sondern auch diejenigen, die sie in irgendeiner Weise direkt oder indirekt ermutigen und unterstützen.
Von Klemens XII. bis Gregor XVI.
Klemens XII.
Die erste päpstliche Verurteilung wurde von Klemens XII. im Jahre 1738 ausgesprochen, einundzwanzig Jahre nach der Gründung der ersten Freimaurerloge in England und siebzehn Jahre nach der formellen Einführung der Freimaurerei auf dem europäischen Kontinent. Der nachdrückliche und umfassende Wortlaut dieser Verurteilung wurde nie widerrufen oder abgeschwächt, und das Urteil von Klemens XII. wurde von den nachfolgenden Päpsten in seiner ganzen Strenge bestätigt.
Unter dem äußeren Anschein natürlicher Redlichkeit, den sie verlangen und den sie für ausreichend halten . . haben sie [die Freimaurer] gewisse Gesetze und Statuten aufgestellt, die sie untereinander verpflichten … aber da das Verbrechen sich schließlich selbst verrät … sind ihre Versammlungen für die Gläubigen zu solchen Objekten des Verdachts geworden, dass jeder gute Mensch jetzt die Zugehörigkeit zu ihnen als ein sicheres Zeichen von Bosheit und Verderbtheit betrachtet.
Daher der Papst,
um des Friedens und der Sicherheit der zivilen Regierungen und der geistlichen Sicherheit der Seelen willen und um zu verhindern, dass diese Männer das Haus wie Diebe plündern, den Weinberg wie Wölfe verwüsten, den Verstand der Unvorsichtigen verderben und Unschuldige aus ihren Verstecken niederschießen,
spricht das schwerwiegende Urteil der großen Exkommunikation gegen diese „Feinde des Gemeinwohls“ aus: –
- „Darum befehlen Wir allen Christgläubigen, gleich welcher Nation, welchen Grades, Standes oder Ordens, streng und kraft heiligen Gehorsams, dass sie unter keinem Vorwand in die vorgenannten Gesellschaften, die als Freimaurer bekannt sind oder anderweitig genannt werden, eintreten, sie propagieren oder unterstützen sollen; dass sie sich nicht in sie einschreiben, ihnen angehören, an ihren Vorgängen teilnehmen, sie unterstützen oder ihnen in irgendeiner Weise Rat, Hilfe oder Gunst gewähren sollen, weder öffentlich noch privat, direkt oder indirekt, durch sich selbst oder durch andere, auf welche Weise auch immer, unter Androhung der Exkommunikation, die ohne weitere Erklärung schon durch die bloße Handlung erfolgt, von der die Absolution durch niemanden erlangt werden kann, außer durch Uns selbst oder durch Unseren Nachfolger, den Papst zunächst, es sei denn im Todesfall.“ (1)
(1) In Eminente, an. 1738, (Cf. Iuris Canonici Fontes, vol. Li pp. 656, 657.)
Benedikt XIV. und Pius VI.
Diese Verurteilung wurde von Benedikt XIV. erneuert, der erneut den Säkularismus [oder die religiöse Gleichgültigkeit], den okkulten Charakter, die Geheimhaltungs-Eide und die revolutionären Tendenzen der Freimaurer-Sekte verurteilt und alle katholischen Herrscher auffordert, wirksame Maßnahmen gegen die Freimaurer ihrer Territorien zu ergreifen und dafür zu sorgen, dass das apostolische Verbot der Sekte in Kraft gesetzt wird. (1)
Pius VI. bezieht sich, ohne die Freimaurer ausdrücklich zu erwähnen, offensichtlich auf sie, wenn er die Heuchelei, die naturalistische Philosophie und die zerstörerischen revolutionären Tendenzen seiner Zeit verurteilt. (2)
(1) Providus, 1751. Ibid., vol. ii, pp. 315-318.
(2) Inscrutabili Divinae Sapientiae, 1775, sect.2, 6 und 77. (Ibid., vol. ii, pp. 649, 652, and 653.)
Pius VII.
Pius VII. prangert die Geheimgesellschaften als Hauptursache für die revolutionären Umwälzungen in Europa an und stigmatisiert die Heuchelei der italienischen Carbonari (deren Gesellschaft, wie er sagt, ein Ableger der Freimaurerei oder zumindest ein Vorbild derselben ist), die in Wirklichkeit einen angeblichen Eifer für das Wohl der Kirche an den Tag legen:
„Sie üben einen besonderen Gehorsam und wundersamen Eifer für den katholischen Glauben und für die Person und Lehre unseres Herrn Jesus Christus aus, den sie manchmal pietätlos den Herrscher ihrer Gesellschaft und ihren großen Lehrer zu nennen wagen.“ Er prangert ihre geheimen Eide an, ihren Indifferentismus in der Religion, „als dass nichts Schlimmeres oder Gefährlicheres gedacht werden könnte.“
Und weiter,
„Sie entweihen und besudeln die Passion Jesu Christi durch ihre frevelhaften Zeremonien. Sie entehren die Sakramente der Kirche (für die sie frevelhafter Weise andere, von ihnen selbst erfundene ersetzen) und machen sogar die eigentlichen Mysterien der katholischen Religion lächerlich. Sie hegen einen ganz besonderen Hass gegen den Apostolischen Stuhl, den sie zu stürzen trachten. . . . Während sie sich rühmen, dass sie von ihren Mitgliedern verlangen, die Nächstenliebe und alle anderen Tugenden zu pflegen, ist ihre wirkliche moralische Lehre höchst verderbt. Sie verteidigen schamlos lüsterne Ausschweifungen; sie lehren, dass es rechtmäßig ist, diejenigen zu ermorden, die ihre Geheimnisse verraten, und Aufruhr gegen Könige und andere Herrscher zu schüren und sie ihrer Macht zu berauben.“ (1)
(1) Ecclesiam, 1821. (Ibid., pp. 721-3.)
Leo XII.
Leo XII. wiederholt die drei Bullen seiner Vorgänger und beklagt die Tatsache, dass die christlichen Herrscher den Wünschen der Vikare Christi nicht gehorcht und die freimaurerischen Sekten nicht unterdrückt haben, wie es die Sicherheit von Kirche und Staat erfordert. Er brandmarkt die zerstörerischen Verwüstungen der Freimaurer und der anderen Geheimgesellschaften, in den intellektuellen Zentren in ganz Europa. Er beschuldigt sie der systematischen Ermordung derjenigen, die sie für den Tod bezeichnet haben. Er prangert ihre pietätlose und irreligiöse Propaganda an und hält es für eine sichere und authentische Tatsache, dass alle geheimen Sekten, „obwohl sie sich im Namen unterscheiden, durch das unheilige Band derselben bösen und pietätlosen Pläne eng miteinander verbunden sind.“
Er beschwört erneut die weltlichen Machthaber, aktiv gegen sie als Feinde von Kirche und Staat vorzugehen. Er verurteilt in besonderer Weise den „absolut pietätlosen und verbrecherischen Eid, durch den sich die Mitglieder verpflichten, niemandem die Geheimnisse ihrer Vereinigung zu offenbaren und das Todesurteil an denen zu vollstrecken, die sie ihren Vorgesetzten, Klerikern oder Laien, offenbaren.“ Er ermahnt alle Gläubigen, vor den Menschen zu fliehen, die „die Finsternis des Lichts“ und „das [falsche] Licht der Finsternis“ sind.
„Hütet euch vor ihren Schmeicheleien und geschönten Worten … [er fährt fort]. Haltet es für sicher, dass niemand an der Arbeit dieser Sektierer teilhaben kann, ohne sich eines schwersten Verbrechens schuldig zu machen. Seid taub für die Worte derer, die, um euch in die niederen Klassen zu locken, vehement erklären, dass in ihnen nichts erlaubt ist, was mit der Religion im Widerspruch steht; dass nicht einmal etwas gesagt, nicht einmal etwas getan wird, außer dem, was untadelig, ehrenhaft und heilig ist.“
Er erneuert in ausdrücklicher und etwas schärferer Form die von Klemens XII. ausgesprochene Exkommunikation gegen alle, die sich entweder diesen Sekten anschließen oder ihnen in irgendeiner Weise, direkt oder indirekt, Rat, Hilfe oder Beistand gewähren. (1)
(1) Quo Graviova, 1825, (Ibid., pp: 725-733)
Pius VIII. und Gregor XVI.
Pius VIII. erneuert nochmals die Verurteilung seiner Vorgänger und weist auf die drohende Gefahr hin, die von freimaurerischen Einflüssen in den Schulen und Hochschulen ausgeht; denn durch ihre Lehrer bilden sie [die Freimaurer] einen Typus von Menschen aus, auf den die Worte des heiligen Leo gut angewendet werden können: „Die Lüge ist ihre Herrschaft, der Satan ist ihr Gott, und schändliche Taten sind ihr Opfer.“ (1)
Gregor XVI. vergleicht die Geheimgesellschaften mit einem Spülbecken, in dem „alle Sakrilegien, Schändlichkeiten und Lästerungen, die in den abscheulichsten Irrlehren enthalten sind, versammelt und vermischt sind.“ (2)
(1) Traditae Humilitati Nostrae, 1829. (Vgl. Bullarium Romanum, tom. xvii, S. 19, für diese Bulle, der nicht in der Iuris Canonici Fontes gedruckt ist).
(2) Mirari Vos, 1832. (Turis Canonici Fontes, Bd. ii, S. 745.) –
aus: Pater E. Cahill SJ – Freemasonry and the Anti-Christian Movement, 1930, S. 118 – S. 123
siehe auch die Auflistung aller Beiträge über die Freimaurerei: Katholische Beiträge zur Freimaurerei