Die sozialen Folgen des Protestantismus
Luthers Protestantismus und demokratische Freiheit
Die Behauptung, der Protestantismus habe demokratische Freiheit oder echte Gewissensfreiheit in Europa eingeführt oder gefördert, ist noch offenkundiger unwahr. Es ist allerdings eine Tatsache, dass Luthers Bekenntnisse zu Beginn der Revolte radikal demokratisch waren. Er versprach, dem Volk als Ganzes zu nützen durch Einschränkung der Macht sowohl der Kirche als auch des Staates. Doch am Ende unterstützten er und seine Anhänger einen unverantwortlichen Despotismus, wie ihn Europa seit den Tagen der heidnischen Kaiser von Rom nicht mehr gekannt hatte.
Aufgehetzt durch Luthers demokratische Bekenntnisse und seine Anprangerung der „Tyrannei und Unterdrückung“ der Herrscher, der Ritter und des niederen Adels vieler deutscher Staaten, erhoben sich später die Bauern in offener Revolte gegen die Fürsten. Als die Revolution blutig niedergeschlagen wurde (1525), nutzten die siegreichen Fürsten, die nun ohne Rivalen waren und durch den mäßigenden Einfluss der katholischen Kirche nicht mehr in Schach gehalten wurden, ihre gewachsene Macht, um einen Despotismus zu etablieren, den sie zu ihrem persönlichen Vorteil und gegen die Interessen des Volkes ausübten; während Luther nun mit skrupelloser Inkonsequenz die Lehre von der unbegrenzten Macht der Herrscher verkündete.
Bald fiel auch die Kirche in den protestantischen Staaten vollständig unter die Kontrolle der regierenden Fürsten, die so als absolute Herren von Kirche und Staat etabliert wurden. Der Reichtum der Kirche, der bis dahin das Erbe der Armen gewesen war; ihre Autorität; alle kirchlichen Einrichtungen, einschließlich der Krankenhäuser, Schulen, Zufluchtsstätten usw., gingen in die Hände der Könige, Fürsten und der Stadtrichter über. Beim Frieden von Augsburg (1555), der die erste Phase der Revolution in Deutschland beendete, wurde der Grundsatz formell angenommen, dass der Fürst eines jeden Staates frei war, die Religion eines jeden seiner Untertanen zu diktieren. (1)
(1) Dieses Prinzip kam in der berühmten Formel Cuius regio eius religio zum Ausdruck. Die Religion eines bestimmten Ortes steht unter der Kontrolle desjenigen, der diesen Ort besitzt (oder regiert).
Das Beispiel der deutschen Fürsten war für die anderen europäischen Herrscher nicht vergeudet. Innerhalb von weniger als einem Jahrhundert hatte das Prinzip der despotischen und mehr oder weniger unverantwortlichen Regierung fast alle Länder Europas durchdrungen, selbst jene, in denen die religiösen Lehren des Protestantismus wenig Fortschritte gemacht hatten. Daher beanspruchte der König von Frankreich im 17. Jahrhundert, ebenso wie der König von England, für sich, mit göttlichem Recht zu regieren und damit eine Autorität zu besitzen, die so grenzenlos ist wie die Gottes, dessen Bevollmächtigter er war. Das berühmte Prinzip Ludwigs XIV., „L‘ Etat c’est moi“ (Ich bin der Staat), ist nur eine logische Schlussfolgerung aus den Prinzipien der protestantischen Reformatoren ein Jahrhundert zuvor. (2)
(2) Vgl. Bossuet – La Politique tivée des Propres Paroles de I‘ Ecriture Sainte (Bossuet-La Politique tivée des Propres Paroles de I‘ Ecriture Sainte) :
„Wie in Gott alle Vollkommenheiten und alle Tugenden vereint sind, so ist die ganze Macht aller Individuen in einer Gemeinschaft in der Person des Königs vereint“ – zitiert in Carlton Hayes‘ History of Modern Europe, Bd. 1, S. 236. Siehe auch MacCaffrey, a.a.O., Bd. 1, Kap. VII. In England wich nach dem 17. Jahrhundert diese falsche Doktrin des göttlichen Rechts der Könige dem göttlichen Recht des Parlaments. Zur gesamten Frage nach dem katholischen Ursprung der Demokratie und dem protestantischen Ursprung der modernen Statolatrie und bürokratischen Tyrannei vgl. die bereits erwähnten Artikel von Professor A. O’Rahilly in Studies (1919-1921) (Kap. V, S. 34).
Wir haben bereits über die Auswirkungen der protestantischen Reformation auf die Stellung der Leibeigenen in Deutschland und den anderen europäischen Ländern gesprochen, in denen ihre Befreiung nicht abgeschlossen war, bevor die „Reformation“ begonnen hatte. Nicht nur wurde jede weitere Verbesserung jahrhundertelang hinausgezögert, sondern die Leibeigenen verloren als Folge des Protestantismus an den meisten Orten die meisten Privilegien, die sie zuvor genossen hatten.
Die religiöse Intoleranz des protestantischen Deutschlands wurde in den anderen revoltierten Ländern nachgeahmt oder verfeinert – in Dänemark, Schweden, Norwegen und England und noch entschiedener in den Ländern, in denen sich der Calvanismus etablierte, wie in der Schweiz, Holland und Schottland. In jedem und in allen diesen Ländern wurden, wenn auch mit unterschiedlicher Strenge, Strafmaßnahmen gegen alle Andersdenkenden der Staatsreligion durchgesetzt. In Irland und England wurden unter den Tudors und Puritanern die schärfsten aller Strafgesetze gegen Katholiken und andere erlassen, die nicht bereit waren, sich der etablierten Religion anzupassen. –
aus: E. Cahill SJ, The Framework of a Christian State, 1932, S. 93 – S. 95
Teil 1: Die Revolte im 16. Jahrhundert in Europa
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