Lehrschreiben der Päpste
Si Riesce: Die Frage der Trennung von Staat und Kirche
Ci riesce ist eine Allokution, die von Papst Pius XII. am 6. Dezember 1953 an die Nationalkonvention der Unione dei Giuristi Cattolici Italiani bei einer Audienz mit dem Heiligen Vater gehalten wurde. Der erste Abschnitt dieses Dokuments befasst sich mit der Art und den Eigenschaften einer internationalen und rechtlichen Gemeinschaft souveräner Staaten. Sie hat keine unmittelbare Bedeutung für den theologischen tractatus de ecclesia Christi. Der zweite Abschnitt diskutiert und gibt die Lösung von acasus moralis, mit der katholische Staatsmänner und katholische Staaten aufgrund möglicher zukünftiger Handlungen einer internationalen Gemeinschaft konfrontiert werden können. Dieser Teil von Ci riesce regelt autoritativ mehrere Fragen, die im Rahmen einer von katholischen Theologen vor der Verkündung der Allokution geführten kirchlichen und staatlichen Diskussion umstritten waren.
Ein Artikel in der Ausgabe der American Ecclesiastical Review vom Februar 1954 fasst somit die Wirkung von Ci riesce auf bestimmte Punkte zusammen, die zuvor unter Theologen in diesem Land diskutiert worden waren:
(1) Die Allokution verwendet den Begriff „Stato cattolico“. Tatsächlich ist der Begriff des katholischen Staates einer der Schlüsselbegriffe in diesem Dokument. Der Begriff wird auf moderne Staaten, auf Zivilgesellschaften angewendet, die Beziehungen zu einer noch nicht abgeschlossenen juristischen internationalen Gemeinschaft souveräner Staaten haben werden. Daher scheint es müßig, in Zukunft zu behaupten, dass dieser Begriff untauglich ist oder sich legitimer Weise nur auf Zivilgesellschaften oder Königreiche vergangener Zeiten beziehen kann.
(2) Die Allokution behauptet, dass „das, was nicht der Wahrheit und den moralischen Normen entspricht, objektiv kein Recht hat zu existieren, gelehrt zu werden oder getan zu werden“. Infolgedessen können wir erwarten, dass in Zukunft keine Einwände gegen die Lehre oder die Terminologie von Schriftstellern erhoben werden, die der Meinung sind, dass Irrtümer an sich keine Rechte haben. Im Übrigen ist es interessant festzustellen, dass Kardinal Ottaviani in seinem Artikel vom Mai 1953 in der Ausgabe der American Ecclesiastical Review die Praxis, Einwände gegen die Art von Aussagen zu erheben, die jetzt in dieser päpstlichen Allokution enthalten sind, negativ kommentierte.
(3) Es ist sicherlich nicht mehr möglich, die Lehre zu rügen, dass eine vollständige Trennung von Kirche und Staat objektiv ein Übel ist. Ebenso scheint es, dass von nun an die Legitimität der Erklärungen zwischen Kirche und Staat in Bezug auf These und Hypothese anerkannt wird. (18)
Anmerkungen:
18 „Die Lehren der Kirche.“ in AER, CXXX, 2 (Februar 1954), 114-23. Die zitierte Passage ist auf S. 122 f. zu finden.
siehe auch den Beitrag aus der Allokution : Pius XII. über die religiöse Toleranz
Von Pater Joseph Clifford Fenton
Aus: American Ecclesiastical Review, Dezember 1958.
übersetzt aus dem englischen Original:
http://www.catholicapologetics.info/apologetics/protestantism/piutreatise.htm
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