Dogmatische Lehre
Das Dogma der Hölle und der Verdammnis
1. Wirklichkeit der Hölle
Die Seelen derer, die im Zustand der persönlichen schweren Sünde sterben, gehen in die Hölle ein. De fide.
Die Hölle ist ein Ort und Zustand ewiger Unseligkeit, in dem sich die von Gott Verworfenen befinden.
Bestritten wurde die Wirklichkeit der Hölle von verschiedenen Sekten, die eine gänzliche Vernichtung der Gottlosen nach dem Tode oder nach dem Weltgericht annehmen, und von allen Leugnern der persönlichen Unsterblichkeit (Materialismus).
Das Symbolon Quicumque bekennt: „Die aber Böses getan haben, werden in das ewige Feuer eingehen.“ D 40. Benedikt XII. erklärt in der dogmatischen Konstitution „Benedictus Deus„: „Nach der allgemeinen Anordnung Gottes steigen die Seelen derer, die in einer persönlichen schweren Sünde sterben, alsbald nach dem Tode in die Hölle hinab, wo sie mit den Höllenqualen gepeinigt werden.“ D 531. Vgl. D 429, 464, 693, 835, 840.
Jesus droht den Sündern die Höllenstrafe an. Er nennt sie Gehenna …, wo der Wurm nicht stirbt und das Feuer nicht erlischt.
2. Wesen der Höllenstrafe
Die Scholastik unterscheidet in der Höllenstrafe ein doppeltes Moment: die poena damni (Strafe des Verlustes) und die poena sensus (Strafe der Sinne). Erstere entspricht der in der schweren Sünde liegenden Abkehr von Gott, letztere der Hinwendung zum Geschöpf.
3. Eigenschaften der Höllenstrafe
a) Ewigkeit
Die Höllenstrafe dauert in alle Ewigkeit. De fide.
Das Caput Firmiter des 4. Laterankonzils (1215) erklärt: „Jene (die Verworfenen) werden mit dem Teufel eine immerwährende Strafe empfangen.“ D 429. Vgl. D 40, 835, 840. Eine Synode zu Konstantinopel (543) verwarf die Apokatastasislehre des Origenes. D 211
b) Ungleichheit
Das Strafmaß der einzelnen Verdammten ist verschieden je nach dem Grad ihrer Schuld. Sent. communis.
Die Unionskonzilien von Lyon und von Florenz erklären, daß die Seelen der Verdammten mit ungleichen Strafen bestraft werden (poenis tamendisparibus puniendas). D 464, 693.
Jesus droht den Bewohnern in Korozain und Bethsaida wegen ihrer Unbußfertigkeit ein strengeres Gericht an als den Bewohnern von Tyrus und Sidon (Mt. 11, 22). Über die Schriftgelehrten wird ein besonders strenges Gericht ergehen (Lk. 20, 47)
aus: Ludwig Ott, Grundriss der katholischen Dogmatik, 1954, S. 549 – S. 552
Der vollständige Beitrag lautet: Wirklichkeit und Eigenschaften der Hölle