Zu sehen ist die Tiara des Papstes, Bischofsstab, Schlüssel und Palmzweige sind hinter der Tiara des Papstes kreuzweise angeordnet

Päpstliches Lehramt

Leo XIII. über die Einheit im Glauben

Leo XIII.: Satis cognitum – Rundschreiben über die Einheit der Kirche (v. 29.6.1896)

Die Einheit im Glauben durch das Lehramt verbürgt

630 Aus dem Gesagten geht eindeutig hervor, dass Jesus Christus ein lebendiges, beglaubigtes und ewig fortdauerndes Lehramt in der Kirche eingesetzt hat, das er mit seiner Vollmacht ausstattete, mit dem Geist der Wahrheit ausrüstete und durch Wunder bestätigte; und er hat gewollt und aufs nachdrücklichste eingeschärft, man solle die Vorschriften dieses Lehramtes aufnehmen, wie wenn es seine eigenen wären. Sooft folglich dieses Lehramt erklärt, diese oder jene Wahrheit gehöre zum Inhalt der von Gott geoffenbarten Lehre, dann hat jedermann fest zu glauben, dass dies wahr ist; könnte das jemals falsch sein, so würde daraus folgen, was ein offensichtlicher Widerspruch ist, dass nämlich Gott selber der Urheber des Irrtums im Menschen wäre. „Herr, wenn das ein Irrtum ist, so sind wir durch dich betrogen“. (Richard v. St. Viktor, De Trinit. Lib. 1 cap. 2. PL 196, 891) Ist demnach jeder Grund zum Zweifel ausgeschlossen, wie kann dann jemand auch nur eine einzige jener Wahrheiten verwerfen, ohne sich damit in offene Häresie hineinzustürzen, ohne sich von der Kirche zu trennen und mit dem einen Satz die ganze christliche Lehre zu verwerfen?

631 Aus der Natur des Glaubens folgt, dass nichts ihm so sehr widerspricht, als wenn man das eine glaubt und das andere verwirft. Die Kirche lehrt nämlich, „dass der Glaube … eine übernatürliche Tugend ist, durch die wir unter Anregung und mit Hilfe der Gnade Gottes seine Offenbarung für wahr halten, nicht wegen der natürlichen Vernunfteinsicht in den inneren Wahrheitsgehalt des Gegenstandes, sondern wegen der Autorität des offenbarenden Gottes selbst, der weder sich täuschen noch andere irreführen kann“. (Vat. Konzil, Sess. III cap. 3. Denzinger Nr. 1789) Wenn also von irgendeinem Gegenstande feststeht, dass er von Gott geoffenbart ist, und man nicht daran glaubt, so glaubt man überhaupt nichts mit göttlichem Glauben. Was nämlich der Apostel Jakobus bezüglich einer Sünde auf dem Gebiete der Sittlichkeit behauptet, das gilt auch von einem Irrtum auf dem Gebiete des Glaubens: Wer … auch nur ein einziges Gebot … übertritt, der versündigt sich gegen alle. (Jak. 2, 10) Das gilt sogar in noch höherem Maße vom Glaubensirrtum. Von einem Menschen, der nur ein Gebot übertreten hat, kann man nämlich mit geringerem Recht behaupten, er habe das ganze Gesetz übertreten, weil er doch offenbar die Majestät des göttlichen Gesetzgebers nur dann verachtet haben kann, wenn er den ausgesprochenen Willen dazu hatte. Wer hingegen die geoffenbarten Wahrheiten auch nur in einem Punkte leugnet, streift in Wirklichkeit den Glauben ganz ab, da er sich weigert, Gott als die höchste Wahrheit und als den eigentlichen Beweggrund des Glaubens zu achten. „In vielem sind sie mit mir, in wenigem sind sie nicht mit mir; aber wegen dieses Wenigen, in dem sie nicht mit mir einig gehen, nützt ihnen das Viele nichts, worin sie mit mir sind“. (Augustinus, In Psalm. LIV n. 19. PL 36, 641)

632 Und mit Recht; denn jene, die von der christlichen Lehre nur das annehmen, was ihnen zusagt, stützen sich auf ihr eigenes Urteil, nicht auf den Glauben; sie weigern sich nämlich, ihre Gedanken in Zucht zu nehmen und sie Christus dienstbar zu machen (Vgl. 2. Kor. 10, 5), sie gehorchen mehr sich selbst als Gott. „Wenn ihr vom Evangelium nur glaubt, was ihr wollt, und, was ihr nicht wollt, nicht glaubt, so glaubt ihr weit mehr euch als dem Evangelium“. (Augustinus, Contra Faustum Manichaeum lib. XVII cap. 3. CV 25, 1, 486. PL 42, 342) Daher haben die Väter auf dem Vatikanischen Konzil nichts Neues bestimmt, sondern nur die göttliche Anordnung, die alte und beständige Lehre der Kirche sowie die Natur des Glaubens selbst befolgt, als sie erklärten: „Mit göttlichem und katholischem Glauben ist alles zu glauben, was im Wort Gottes, sei es geschrieben oder mündlich überliefert, enthalten ist und von der Kirche, sei es durch einen feierlichen Glaubensentscheid, sei es durch das ordentliche und allgemeine Lehramt, als von Gott geoffenbart zu glauben vorgelegt wird“. (Vatikanisches Konzil, Sess. III cap. 3. Denzinger Nr. 1792) –
aus: Anton Rohrbasser, Heilslehre der Kirche, Dokumente von Pius IX. bis Pius XII., 1953, S. 372-374

siehe dazu auch den Beitrag: Wesentlich ist der Kirche das unfehlbare Lehren