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Die Frage eines häretischen Papstes Kirchenrechtliche Strafen für Häretiker, Apostaten und Schismatiker Delikte gegen den Glauben und die Einheit der Kirche Kanon 2314 § 1. Apostaten, Häretiker und Schismatiker verfallen den im folgenden aufgezählten Strafen. Über Apostaten und Häretiker vgl. Kan. 1325 § 2 n. 1. Apostaten, Häretiker und Schismatiker verfallen zunächst der Exkommunikation. Kanon 2316 Wer freiwillig und bewusst die Verbreitung der Häresie fördert oder gegen das in Kanon 1258 ausgesprochene Verbot an den Kulthandlungen der Häretiker teilnimmt, ist…
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