Universalität der päpstlichen Verurteilungen

Freimaurerei

Die Universalität der päpstlichen Verurteilungen der Freimaurerei

Benedikt XV.

Schließlich werden im Codex Iuris Canonici, der 1917 von Papst Benedikt XV. herausgegeben wurde, die früheren Anordnungen bestätigt und durchgesetzt: –

Alle, die sich in die Sekte der Freimaurer oder in ähnliche Vereinigungen einschreiben, die sich gegen die Kirche oder die bürgerliche Obrigkeit verschwören, ziehen allein schon durch diese Tatsache die Strafe der Exkommunikation auf sich, von der die Absolution dem Heiligen Stuhl vorbehalten ist. Wenn es sich bei den Delinquenten um Kleriker oder Ordensleute handelt, ist jeder Katholik verpflichtet, sie bei der Kongregation des Heiligen Offiziums zu denunzieren. (1)

Die Mitglieder der Freimaurer-Sekten, auch wenn sie nominell Katholiken sind, werden als Häretiker behandelt. Daher sollen die Gläubigen besonders gewarnt und davon abgehalten werden, Ehen mit ihnen zu schließen. (2) Ihnen soll das christliche Begräbnis verweigert werden. (3) usw.

(1) Canons 2335 and 2336.

(2) Canon 1065.

(3) Canon 1240.

Gründe für die päpstlichen Verurteilungen

Der Herausgeber der Acta Sanctae Sedis zählt mehrere Gründe für die päpstlichen Verwerfungen auf; jeder dieser Gründe wäre ausreichend: (1) Der Sinn und Zweck der Freimaurer-Gesellschaften, der in der Störung oder dem Umsturz der kirchlichen oder bürgerlichen Macht oder beider besteht. Die ungesetzlichen Mittel, die angewandt werden, nämlich Korruption, Lüge, Mord usw. Der Charakter des freimaurerischen Rituals, das oft gotteslästerlich oder pietätlos ist. Die Eide und Versprechen, die im Widerspruch zum göttlichen Gesetz stehen. Die freimaurerischen Lehren des Indifferentismus in der Religion, Deismus, Pantheismus, Liberalismus usw., selbst wenn im Falle einer bestimmten Sekte oder Sektion der Freimaurerei keiner der oben genannten Gründe zuträfe, wäre die Gesellschaft immer noch ungesetzlich, da sie eine Usurpation der Autorität impliziert, die nur dem Staat oder der Kirche gehören kann. Diese letzteren sind die einzige Art von Perfekt-Gesellschaften, die dem natürlichen oder göttlichen Gesetz bekannt sind. Vereinigungen, die ihre Charta von keinem der beiden haben und dennoch weitreichende Befugnisse, sogar die Macht über Leben und Tod, über ihre eigenen Mitglieder beanspruchen, sind anomal, unnatürlich und radikal ungesetzlich. (4)

(4) Acta Sanctae Sedis (July 13, 1865), vol. i, pp. 292-3. Cf. Catholic Encyclopedia, art. „Secret Societies“

Universalität der päpstlichen Verurteilungen

Beim Studium dieser päpstlichen Dokumente wird man feststellen, daß zwar nicht alle einzelnen Freimaurer beschuldigt werden, sich aktiv an den Verbrechen und schändlichen Taten der freimaurerischen Körperschaft zu beteiligen, daß aber alle an der Verantwortung und Schuld beteiligt sind, da alle Mitglieder der verwerflichen Gesellschaft ihren Namen und zumindest ihre moralische Unterstützung leihen.

Außerdem wird die ganze Sekte der Freimaurer unterschiedslos verurteilt. In der Tat ist der Gedanke, „daß die Päpste solch schwerwiegende und unterschiedslose Anklagen gegen die Freimaurer-Gesellschaft wiederholen und gleichzeitig den Teil von ihr ausschließen wollten, der die Muttergesellschaft war und immer bei weitem der zahlreichste“ (1) und wichtigste Teil war, nicht glaubwürdig; und außerdem wird eine solche Hypothese von einigen Päpsten, wie Pius IX. ausdrücklich ausgeschlossen. Außerdem liegen die meisten päpstlichen Verurteilungen vor dem sogenannten Schisma zwischen der anglo-amerikanischen Freimaurerei und dem französischen Grand Orient. Jedenfalls zerstörte dieses sogenannte Schisma in keiner Weise die allgemein anerkannte Solidarität der gesamten freimaurerischen Sekte. Die eigentliche Stärke der Freimaurerei liegt in den Sektionen, die zu den nicht-katholischen Ländern wie den USA, Großbritannien und dem protestantischen Deutschland gehören. Ohne deren Unterstützung, die meist wohlhabend und einflussreich sind, hätte die Freimaurerei nicht den Platz der Stärke erreichen können, den sie heute in der Welt einnimmt.

Kardinal Gasparri, der am 20. Juni 1918 an Monsignore Jouin schrieb (2) und ihm die dankbare Anerkennung des Heiligen Vaters für seine Arbeit übermittelte, bezieht sich besonders auf die erfolgreichen Bemühungen von Monsignore Jouin, „die Identität der Freimaurerei mit sich selbst überall und immer schlüssig festzustellen, trotz der lügnerischen Behauptungen, die manchmal sogar die Katholiken selbst täuschen, und die konsequente Kontinuität der Politik der Freimaurer, deren Ziel, wie man heute sieht, die Ablehnung Gottes und der Ruin der katholischen Kirche ist.“ (3)

(1) of the four and a half millions (in round numbers) of active members whom the Freemason sect at present includes, more than thirteen-fourteenths of the whole belong to the Anglo-American or Anglo-Irish portion. See p. 24 supra

(2) Founder and editor of the Revue Internationale des Societés Secrètes.

(3) Cf. any issue of the Nevue Internationale des Sociétés Secrètes, for „Approbation de Sainte Siège“, printed on interior oſ back cover. –
aus: Pater E. Cahill SJ – Freemasonry and the Anti-Christian Movement, 1930, S. 130 – S. 133

siehe auch die Auflistung aller Beiträge über die Freimaurerei: Katholische Beiträge zur Freimaurerei